Lob-Kritik-Beschwerde-Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund

Lob-Kritik-Beschwerde-Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund - möglichst als pdf-Dateien -ersatzweise in gedruckter Form

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2014
  • Frist
    3. Mai 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lob-Kritik-Besch…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lob-Kritik-Beschwerde-Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund [#6112]
Datum
1. April 2014 07:51
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lob-Kritik-Beschwerde-Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund - möglichst als pdf-Dateien -ersatzweise in gedruckter Form
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten. DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer E-Mail, bitte nicht auf diese eMail antworten.
Datum
1. April 2014 07:56
Status
Warte auf Antwort
DRV-Bund Wall Server: BLN-K08 ----------------------------------------------------------------------- Mail-Info From: Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<E-Mail-Adresse>> Rec.: <<E-Mail-Adresse>> Date: 01.04.2014 07:51:15 Subject: Lob-Kritik-Beschwerde-Statistik der Deutschen Rentenversicherung Bund [#6112] ----------------------------------------------------------------------- Die Deutsche Rentenversicherung Bund bestätigt den Eingang Ihrer E-Mail. Ihre E-Mail wird der zuständigen Stelle in der Deutsche Rentenversicherung Bund zugeleitet. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Bitte beachten Sie dazu Folgendes: Bei unverschlüsselter Datenübermittlung per E-Mail kann weder die Vertraulichkeit Ihrer Daten noch die Authentizität des Absenders gewährleistet werden. Sollten Sie per E-Mail personenbezogene Daten, Änderungswünsche für den Versicherungsverlauf oder sonstige Anträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund mitgeteilt haben, werden wir Sie daher regelmäßig auffordern, diese Anliegen schriftlich an uns zu richten. Aus dem gleichen Grund werden wir Ihnen auf Ihre E-Mails in der Regel auf dem Postweg antworten. Wir bitten um Verständnis für die dadurch verursachte Verzögerung. Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG -
Datum
3. April 2014 14:30
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, ist dies für Sie kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - …
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes - IFG - hier: Übersendung der Lob-Kritik-Beschwerdestatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund
Datum
4. April 2014 12:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-7/1.0-11/2014 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 03.04.2014 teilen wir Ihnen im Rahmen von § 7 IFG mit, dass eine Lob-Kritik-Beschwerdestatistik in der von Ihnen gewünschten Ausprägung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht geführt wird. Auch wenn die von Ihnen gewünschte Statistik nicht geführt wird, bedeutet dies nicht, dass das Thema Kundenzufriedenheit für die Rentenversicherungsträger von marginaler Bedeutung ist. Die Deutsche Rentenversicherung orientiert sich in ihrem Leistungsangebot natürlich an den Anforderungen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber (Kunden). Die Zufriedenheit ihrer Kunden ist dabei ein großes und wichtiges Anliegen. Serviceleistungen sollen kontinuierlich verbessert und die Wünsche und Erwartungen der Kunden noch besser erfüllt werden. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu können, werden Kundenbefragungen durchgeführt, die unter anderem die notwendigen Daten für eine Bestandsaufnahme und Veränderung der Kundenzufriedenheit liefern sollen. Schließlich sollen Ansatzpunkte zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit gefunden und hieraus handlungsorientierte Maßnahmen abgeleitet werden können. Mit freundlichen Grüßen