Lobby-Verbände der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft II

Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe und Themen zwischen der Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (VNW, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2021 bis 1. Quartal 2022.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2022
  • Frist
    8. März 2022
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lobby-Verbände der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft II [#239961]
Datum
4. Februar 2022 09:31
An
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gesprächstermine inkl. der jeweiligen Anlässe und Themen zwischen der Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mit Lobbyisten der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft (VNW, Landesverband Hamburg des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V., Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V., Landesverband Nord e.V., Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Verwalter und Sachverständigen, Region Nord e.V. ) im Zeitraum von 2021 bis 1. Quartal 2022.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239961 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239961/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
Eingangsbestätigung Ihres Anliegens bei der BSW
Datum
4. Februar 2022 09:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben bzw. Ihre Nachricht oder Anfrage an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens müssen gegebenenfalls personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dabei nimmt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Behörde Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Deshalb haben wir für Sie ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz auf unserer Website im Internet unter www.hamburg.de/bsw/ ( http://www.hamburg.de/bsw/ ) ( http://www.hamburg.de/bsw/ )unter dem Stichwort „Datenschutzerklärung der BSW ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf )“ ( https://www.hamburg.de/contentblob/11119062/fcc850d31f0d2d6a0a3f815a5aeb9795/data/datenschutzerklaerung-bsw.pdf ) zusammengestellt. Den Informationen können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie hinsichtlich des Datenschutzes haben. Falls Sie mit der Verarbeitung nicht bzw. nicht mehr einverstanden sind, senden Sie uns eine Nachricht bzw. Mitteilung, damit wir Ihre personenbezogenen Daten löschen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Löschung Ihrer Daten gegebenenfalls Ihr Anliegen nicht abschließend bearbeitet werden kann. Sollten Sie bereits gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt haben, betrachten Sie diese E-Mail als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Senatorin Dr. Stape…
Von
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Betreff
AW: Lobby-Verbände der Wohnungs- und Grundeigentümerwirtschaft II [#239961]
Datum
28. Februar 2022 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Auftrag der Präses der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Frau Senatorin Dr. Stapelfeldt, darf ich Ihnen beiliegende Aufstellung aller Gesprächstermine der Behördenleitung mit Vertretern der Wohnungswirtschaft im Jahr 2021 sowie im laufenden Jahr 2022 bis einschließlich 25. Februar übersenden. Mit bestem Gruß