[...]
Nach Durchsicht der Akten habe ich Ihnen nachfolgende Auflistung von Treffen der hochrangigen Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) mit Interessenvertretern zur Erbschaftsteuerreform 2009 zusammengestellt. Eine Bekanntgabe der Namen der Teilnehmer auf Seiten der Verbände oder Organisationen unterbleibt vorerst, da hierzu eine Drittbeteiligung erforderlich wäre. Hiervon habe ich, um den Verwaltungsaufwand geringer zu halten, vorerst abgesehen. Sollten Sie die Namen wünschen, kann ich die Drittbeteiligung noch durchführen. Dies wäre dann Gegenstand eines abschließenden Bescheides.
[LISTE]
Die Herausgabe der schriftlichen Korrespondenz ist ebenfalls von einer Drittbeteiligung abhängig, da jeweils Urheberrechte betroffen sein können, § 6 Satz 1 IFG. Ob sich die Dritten auf ihre Urheberrechte berufen (z. B. das Recht der Erstveröffentlichung, § 12 Urhebergesetz), kann nur durch eine Drittbeteiligung nach § 8 IFG geklärt werden.
Sollten Sie die Herausgabe der gesamten Korrespondenz oder Teilen davon weiterhin wünschen, werde ich die Drittbeteiligung noch durchführen und Ihnen in dem abschließenden Bescheid das Ergebnis mitteilen. Gleiches gilt für die in der Korrespondenz enthaltenen personenbezogenen Daten,§ 5 Absatz 1 IFG.
Zunächst möchte ich Sie auf die Veröffentlichungen zu diesem Gesetzgebungsvorhaben auf der Internetseite des Deutschen Bundestages aufmerksam machen. Dort ist der gesamte parlamentarische Verlauf der Gesetzgebung veröffentlicht. Dazu gehört auch die vom Finanzausschuss des Deutschen Bundestagesam 5. März 2008 durchgeführte öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung und zu weiteren erbschaftsteuerrechtlichen Vorlagen. Darin hatten etwa 60 Einzelsachverständige, Verbände und Institutionen Gelegenheit zur Stellungnahme (vgl. Bundestagsdrucksache 16/111 07).
Die eingereichten Stellungnahmen sowie das Sitzungsprotokoll der Anhörung sind unter folgendem Link veröffentlicht:
http:/ /webarchiv.
bundestag.de/cgi/show.php?fileToLoad= 1443 &id= 1134
Darin dürfte nahezu das gesamte Spektrum aller möglichen Auffassungen und Meinungen zur Erbschaftsteuerreform 2009 ersichtlich sein.
Im BMF liegen darüber hinaus Schreiben des BDI, der Bundessteuerberaterkammer, der Stiftung Familienuntemehmen, der AG der Grundbesitzerverbände, des VDMH (Verband Druck und Medien Hessen e. V.), des Verbandes Haus und Grund Deutschland, des Deutschen Bauemverbandes, des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie des Vereins "Die Familienuntemehmer" vor.
Weiterhin liegen Schreiben von -verschiedenen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften oder -kanzleien vor, von einzelnen regionalen Industrie- und Handelskammern, der AGEV (Arbeitgebervereinigung für Unternehmen aus dem Bereich EDV und Kommunikationstechnologie e. V.), des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektroindustrie, des DIHK, der Deutsche Vermögensberatung Aktiengesellschaft, des Bundesverbandes Metall, des Deutschen Bauernbundes, des BDSE (Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.) sowie des Verbandes "Biopark e. V." vor.
Wie bereits ausgeführt, habe ich von den erforderlichen Drittbeteiligungen zunächst abgesehen, insbesondere im Hinblick auf die öffentliche Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestagesam 5. März 2008.
In meinem Schreiben vom 17. Juni 2015, VB 5-0 1319/15/10141, DOK. 2015/0504301, wies ich Sie bereits daraufhin, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages gebührenpflichtig sein werde. Die Durchführung und Auswertung von etwa 25 Drittbeteiligungen wird die Gebühren voraussichtlich an die Gebührengrenze von 500,00 Euro bringen, vermutlich sogar darüber hinaus.
Ich bitte Sie daher um Mitteilung, wie hinsichtlich Ihres noch nicht beschiedenen Informationsbegehrens verfahren werden soll. Sollte ich bis zum 29. Februar 2016 keine Rückmeldung von Ihnen erhalfen haben, gehe ich davon aus, dass Sie Ifu Informationsbegehren nicht weiter verfolgen werden.
Ich bedaure nochmals die lange Bearbeitungszeit Sie ist einerseits dem recht großen Aktenumfang zur Erbschaftsteuerreform 2009 geschuldet, andererseits aber auch einer Vielzahl von zum Teil sehr umfangreichen IFG-Anträgen, die im Jahr 2015 im BMF eingegangen sind und deren Bearbeitung noch andauert.
[...]