Lobbyregistergesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Informationen über Kontakte (E-Mail, Telefonnotizen, Kalendereinträge für Treffen, Briefe etc.) mit
- Interessenvertreter*Innen von Kirchen und anderen religiöse Gemeinschaften
- Interessenvertreter*Innen von Gewerkschaften
zum Gesetzesentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters (Drucksache 19/22179 sowie deren Vorgänger*Innen-Entwürfe). Dabei geht es mir um Kontakte zu Organisationen, nicht Personen. Personenbezogene Daten sind nicht Gegenstand dieses Antrages.

Bitte schicken Sie digitale Kopien des Schriftverkehrs über den jeweiligen Kontakt.

Ich bitte um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen über …
An Deutscher Bundestag Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Lobbyregistergesetz [#211572]
Datum
7. Februar 2021 22:43
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über Kontakte (E-Mail, Telefonnotizen, Kalendereinträge für Treffen, Briefe etc.) mit - Interessenvertreter*Innen von Kirchen und anderen religiöse Gemeinschaften - Interessenvertreter*Innen von Gewerkschaften zum Gesetzesentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters (Drucksache 19/22179 sowie deren Vorgänger*Innen-Entwürfe). Dabei geht es mir um Kontakte zu Organisationen, nicht Personen. Personenbezogene Daten sind nicht Gegenstand dieses Antrages. Bitte schicken Sie digitale Kopien des Schriftverkehrs über den jeweiligen Kontakt. Ich bitte um die elektronische Übermittlung Ihrer Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211572 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211572/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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