Lockdown Corona-Virus

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Es sollte auf jeden Fall ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, um den von der Bundesregierung verhängten bundesweiten Lockdown mit Start vom 23. März 2020 an im Detail zu untersuchen, da hier der größte wirtschaftliche Einbruch seit 70 Jahren aufgrund sehr vager Kriterien in Kauf genommen wurde. Meine Fragen: 1. Wird bei einem Ereignis dieser Tragweite automatisch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt? 2. Falls nicht, wie kann ein einzelner Bürger wie ich mithelfen, so einen Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Matthias Reitenbach
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es sollte a…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Matthias Reitenbach
Betreff
Lockdown Corona-Virus [#186040]
Datum
5. Mai 2020 17:34
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es sollte auf jeden Fall ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden, um den von der Bundesregierung verhängten bundesweiten Lockdown mit Start vom 23. März 2020 an im Detail zu untersuchen, da hier der größte wirtschaftliche Einbruch seit 70 Jahren aufgrund sehr vager Kriterien in Kauf genommen wurde. Meine Fragen: 1. Wird bei einem Ereignis dieser Tragweite automatisch ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt? 2. Falls nicht, wie kann ein einzelner Bürger wie ich mithelfen, so einen Untersuchungsausschuss auf den Weg zu bringen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Reitenbach Anfragenr: 186040 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186040 Postanschrift Matthias Reitenbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Reitenbach

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Deutscher Bundestag
Ihre E-Mail vom 12. Mai 2020 Sehr geehrter Herr Reitenbach, mit E-Mail vom 12. Mail 2020 haben Sie sich an den De…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Ihre E-Mail vom 12. Mai 2020
Datum
14. Mai 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
Datenschutzhinweise.pdf
57,9 KB
Sehr geehrter Herr Reitenbach, mit E-Mail vom 12. Mail 2020 haben Sie sich an den Deutschen Bundestag gewandt und sich nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den von der Bundesregierung erlassenen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erkundigt. Ihre Anfrage ist mir zur Beantwortung zugeleitet worden. Unabhängig von der Frage, ob ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen besteht, kann ich Ihnen mitteilen, dass auch im Zusammenhang mit Ereignissen von großer Tragweite wie der Corona-Krise parlamentarische Untersuchungsausschüsse nicht automatisch eingesetzt werden. Vielmehr hat der Bundestag gemäß Artikel 44 Grundgesetz das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Das Grundgesetz gewährleistet damit ein wichtiges parlamentarisches (Minderheiten-)Recht, das es insbesondere der Opposition im Bundestag ermöglicht, vermeintliche Missstände in Regierung und Verwaltung, oder auch ein vermeintliches Fehlverhalten von Politikerinnen und Politikern, durch ein parlamentarisches Kontrollgremium zu überprüfen. In der Praxis liegt die Entscheidung, ob die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beantragt wird, bei den Fraktionen, die hierüber nach politischen Gesichtspunkten entscheiden. Ein solcher Einsetzungsantrag wird dann in der Regel zur Verhandlung des Untersuchungsauftrages an den Geschäftsordnungsausschuss überwiesen und schließlich im Plenum des Deutschen Bundestags zur Abstimmung gestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben demzufolge nicht das Recht die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu beantragen. Diese könnten lediglich gegenüber den Fraktionen und Abgeordneten anregen, einen entsprechenden Einsetzungsantrag zu stellen. Sollten Sie über diese Auskunft hinaus einen rechtsmittelfähigen Bescheid nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wünschen, bitte ich um entsprechende Nachricht bis zum 27. Mai 2020. Mit freundlichen Grüßen