Lockdown: Regelungen zum Heizungsablesen und Rauchmelderinstallation /Kostenerstattungen

Information, wie nach den gesetzlichen Regeln für den Lockdown mit Terminen wie Heizungs ablesen und Installieren von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern umzugehen ist, die in die Zeit des Lockdowns fallen und insbesondere, wer für Kosten aufkommt, die durch einen notwendig werdenden neuen Termin anfallen, falls man den Termin absagt.

Per Aushang wurde für diese Arbeiten in unserem Treppenhaus von den jeweiligen Firmen Ternine genannt, die in die Zeit des Lockdowns fallen. Es gibt auf den Ankündigungen einen Hinweis, daß man selber für die Kosten aufkommen muß, wenn man den Termin absagt.

Wir halten uns seit 3. November streng an die Kontaktverbote. Jetzt Arbeiter in unsere Wohnung lassen zu müssen, die voher von Haushalt zu Haushalt mit Bewohnern gegangen sind, deren Kontaktverhalten unbekannt ist, ist für uns, nicht zuletzt, weil wir auch Teil der "vulnerablen Risikpersonen" sind, weder nachvollziebar noch akzeptabel.
Was sagt das Gesetz ? Wer zahlt, falls die Firmen wirklich Kosten erheben für einen abgesagten /neuen Termin ? Wie ist die Planung für Januar ? Wir habe viel herumtelefoniert, auch bei den Firmen und Vermieter, konnten jedoch keine verbindliche Antwort erhalten.
Wir erbitten die konkreten, rechtlich relevanten Informationen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2020
  • Frist
    30. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lockdown: Regelungen zum Heizungsablesen und Rauchmelderinstallation /Kostenerstattungen [#207361]
Datum
28. Dezember 2020 18:53
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Information, wie nach den gesetzlichen Regeln für den Lockdown mit Terminen wie Heizungs ablesen und Installieren von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern umzugehen ist, die in die Zeit des Lockdowns fallen und insbesondere, wer für Kosten aufkommt, die durch einen notwendig werdenden neuen Termin anfallen, falls man den Termin absagt. Per Aushang wurde für diese Arbeiten in unserem Treppenhaus von den jeweiligen Firmen Ternine genannt, die in die Zeit des Lockdowns fallen. Es gibt auf den Ankündigungen einen Hinweis, daß man selber für die Kosten aufkommen muß, wenn man den Termin absagt. Wir halten uns seit 3. November streng an die Kontaktverbote. Jetzt Arbeiter in unsere Wohnung lassen zu müssen, die voher von Haushalt zu Haushalt mit Bewohnern gegangen sind, deren Kontaktverhalten unbekannt ist, ist für uns, nicht zuletzt, weil wir auch Teil der "vulnerablen Risikpersonen" sind, weder nachvollziebar noch akzeptabel. Was sagt das Gesetz ? Wer zahlt, falls die Firmen wirklich Kosten erheben für einen abgesagten /neuen Termin ? Wie ist die Planung für Januar ? Wir habe viel herumtelefoniert, auch bei den Firmen und Vermieter, konnten jedoch keine verbindliche Antwort erhalten. Wir erbitten die konkreten, rechtlich relevanten Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207361/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Guten Tag, Ihre E-Mail vom 28.12.2020 wurde an das Postfach der Obersten Bauaufsicht weitergeleitet. Hiermit best…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Lockdown: Regelungen zum Heizungsablesen und Rauchmelderinstallation /Kostenerstattungen [#207361]
Datum
30. Dezember 2020 11:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail vom 28.12.2020 wurde an das Postfach der Obersten Bauaufsicht weitergeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage zu Regelungen zur Problematik hinsichtlich Heizung ablesen und Einbau von Rauchwarnmeldern während des Lockdowns. Leider kann ich persönlich Ihre Anfrage nicht beantworten, daher leite ich Ihre E-Mail zuständigkeitshalber innerhalb meines Arbeitsbereiches weiter. Bezüglich einer Antwort bitte ich Sie um etwas Geduld, da auch wir pandemiebedingt während der Feiertage nur sehr eingeschränkt anwesend sind. Ab dem 04.01.2021 werden die eingegangenen Anfragen entsprechend bearbeitet werden. Ich bitte Sie um Verständnis für auftretende zeitliche Verzögerungen. Bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Frau Tanculski, Ihre Antwort habe ich erhalten.Allerdings führt sie nicht weiter, denn Sie "verla…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lockdown: Regelungen zum Heizungsablesen und Rauchmelderinstallation /Kostenerstattungen [#207361]
Datum
30. Dezember 2020 11:56
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Tanculski, Ihre Antwort habe ich erhalten.Allerdings führt sie nicht weiter, denn Sie "verlagern" das Problem nur. Am 15. Dezember hatte ich mich bereits an das Bürgertelefon 115 gewandt, dort wurde ich an den Innensenator verwiesen. Der dortige Grundsatzreferent, Herr Hanke wiederum verwies mit an Herrn Alexander Jahns, den persönlichen Referenten des Bausenators, da "die Gesetze nicht nur beim Innensenator gemacht werden". Meine email an Herrn Jahns vom selben Tag sowie eine "Nach-Frage" vom 28. Dezember blieben bisher ohne Reaktion.. Den "Rückzug", daß "Corona-bedingt" dies und jenes nicht gehe, kann ich mittelerweile nicht mehr akzeptieren*. Akzeptiert die Steuerbehörde mit dem Hinweis auf Corona vielleicht nicht oder zu spät eingereichte Unterlagen (ohne Strafzinsen)? Ich denke, nein. Wir alle unterliegen derzeiit den selben Bedingungen udn wir alle müssen unsere Aufgaben ordentlich und zeitnah erledigen. Die Pandemie besteht nun seit mehr als 10 Monaten, warum ist der Senat nicht adaequat organisiert ? Meine Frage betrifft nicht nur mich allein, sondern sicher viele Tausende Berliner. Freundliche Grüße, U.Antragsteller/in PS:*Verwaltungsfragen lassen sich aus dem Homeoffice beantworten Anfragenr: 207361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207361/

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage/Antrag ist zwecks Beantwortung an mich weitergeleitet wor…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Lockdown: Regelungen zum Heizungsablesen und Rauchmelderinstallation /Kostenerstattungen [#207361]
Datum
8. Januar 2021 18:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage/Antrag ist zwecks Beantwortung an mich weitergeleitet worden. Sie bitten um Zusendung von Informationen, wie nach den gesetzlichen Regeln für den Lockdown mit Terminen wie Heizungsablesen und Installieren von gesetzlich vorgeschriebenen Rauchmeldern umzugehen ist. Dazu muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es in meiner Verwaltung keine Zuständigkeit für die Beantwortung Ihrer Anfrage gibt. Dementsprechend liegen hier auch keinerlei Informationen dazu vor. Insbesondere gibt es keine Akte zu diesem Thema, in welche Sie Einsicht nehmen könnten oder aus welcher Ihnen Auskunft erteilt werden könnte. Ergänzend möchte ich auf Folgendes hinweisen. Der Sache nach bezieht sich Ihr Antrag auf eine Auskunft zu einer Rechtsfrage aus dem Bereich des Privatrechts. Zu Auskünften und Beratungen in privatrechtlichen Angelegenheiten ist die Verwaltung jedoch generell nicht befugt. Die diesbezügliche Beratung ist den rechtsberatenden Berufen vorbehalten, also insbesondere der Rechtsanwaltschaft. Und noch ein Hinweis: Über die aktuelle Berliner SARS-CoV2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie sich unter folgender Internetadresse informieren: https://www.berlin.de/corona/massnahmen… Ich hoffe, Ihnen trotz allem weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen