Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine

Zu meiner Anfrage nach IFG NRW vom 03.05.2022 teilten Sie mit Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 30 /22 am 03.06.2022 mit, die DirZA/ZA12 sei im Bereich Vereinsrecht nur Zuständig für Ausländervereine im Sinne des § 14 VereinsG. Weiterhin erfolge die Datenspeicherung nach den Grundsätzen der DSGVO.

Im Rahmen dieser neuen Anfrage wird gebeten um Erteilung folgender Auskünfte:

1. Werden Vereinsvorstände in polizeilichen Informationssystemen überprüft?

2. Werden Vereinsmitglieder in polizeilichen Informationssystemen überprüft?

3. Falls zutreffend, werden polizeiliche Erkenntnisse aus polizeilichen Informationssystemen zu den Akten genommen? Rechtsgrundlage? Konkrete Löschfristen?

Ergebnis der Anfrage

Das PP Köln hat jegliche Auskunft verweigert. Im Rahmen der Untätigkeitsklage (die das PP Köln vollständig zahlen muss) erfolgte eine Akteneinsicht bei der Behörde; vgl. Anhang vom 12.09.2022. Das PP Köln hat selbst die Akte, die an das VG Köln übersandt wurde, komplett geschwärzt. Es sind auch Erwähnungen des Staatsschutzes vorhanden.

Das Verfahren nach IFG ist damit für mich abgeschlossen. Mangels persönlicher Betroffenheit (ich habe keinen Ausländerverein) kann ich hier nicht weiter klagen. Es müsste eine Person kostenlos Akteneinsicht nach DSGVO beim PP Köln beantragen (https://www.verbraucherzentrale.de/site…), die Mitglied oder Vorstand in einem Ausländerverein ist. Voraussichtlich wird das Ergebnis sein, dass Aktenbestandteile noch nie gelöscht wurden und auch polizeiliche Auskünfte (die bei der Polizei möglicherweise bereits gelöscht sind), sich mangels Löschung weiterhin in den Akten des Dez. ZA 12 des PP Köln befinden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2022
  • Frist
    14. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine [#258884]
Datum
12. September 2022 11:14
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu meiner Anfrage nach IFG NRW vom 03.05.2022 teilten Sie mit Az. ZA 24 - 13.05.01 - E 30 /22 am 03.06.2022 mit, die DirZA/ZA12 sei im Bereich Vereinsrecht nur Zuständig für Ausländervereine im Sinne des § 14 VereinsG. Weiterhin erfolge die Datenspeicherung nach den Grundsätzen der DSGVO. Im Rahmen dieser neuen Anfrage wird gebeten um Erteilung folgender Auskünfte: 1. Werden Vereinsvorstände in polizeilichen Informationssystemen überprüft? 2. Werden Vereinsmitglieder in polizeilichen Informationssystemen überprüft? 3. Falls zutreffend, werden polizeiliche Erkenntnisse aus polizeilichen Informationssystemen zu den Akten genommen? Rechtsgrundlage? Konkrete Löschfristen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258884/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Akteneinsicht PP Köln Es handelt sich um eine Akteneinsicht im Rahmen einer Untätigkeitsklage gegen das PP Köln. D…
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht PP Köln
Datum
12. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
497,7 KB
Es handelt sich um eine Akteneinsicht im Rahmen einer Untätigkeitsklage gegen das PP Köln. Das PP Köln hat selbst die Akte, die an das VG Köln übersandt wurde, komplett geschwärzt. Es sind auch Erwähnungen des Staatsschutzes vorhanden.
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 15.09.2022 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
15. September 2022 08:04
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 15.09.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4032/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.09.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#258884] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Löschfrist…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#258884]
Datum
14. Oktober 2022 08:02
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine“ vom 12.09.2022 (#258884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#258884] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Löschfrist…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen [#258884]
Datum
26. Oktober 2022 23:31
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine“ vom 12.09.2022 (#258884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine“ [#258884]
Datum
22. November 2022 07:37
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/258884/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Monatsfrist überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 258884.pdf - 2022-09-15_1-informationsblattifg.pdf Anfragenr: 258884 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258884/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4032/22 [#258884] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lö…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4032/22 [#258884]
Datum
22. November 2022 07:44
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine“ vom 12.09.2022 (#258884) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Mit heutigem Datum wurde LDI NRW um Vermittlung gebeten. Sie werden darauf hingewiesen, dass nach Fristablauf der 3-Monatsfrist ohne weitere Mahnung UNTÄTIGKEITSKLAGE erhoben wird. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine“ [#258884]
Datum
22. November 2022 08:26
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 22.11.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8230/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8230/22 Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine
Datum
28. November 2022 07:16
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8230/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.09.2022 Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der Polizei Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8230/22 Betre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine
Datum
11. Januar 2023 11:39
Status
Warte auf Antwort
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8230/22 Betreff: Mein Schreiben vom 28.11.2022 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine Mein Schreiben vom 28.11.2022 Sehr << Antragsteller:in >> leider liegt mir zu meinem oben genannten Schreiben bislang noch keine Antwort vor. Ich habe daher heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
1) Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8230/22 Be…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Nochmalige Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine
Datum
7. Februar 2023 14:51
Status
Warte auf Antwort
1) Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Aktenzeichen: 209.2.3.1.5-8230/22 Betreff: Mein Schreiben vom 11.01.2023 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Nochmalige Erinnerung; Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine Mein Schreiben vom 11.01.2023 Sehr << Antragsteller:in >> zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8230/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-8230/22 Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine
Datum
27. März 2023 13:16
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.5-8230/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.09.2022 Informationszugang bzgl. Löschfristen im Bereich Vereinsrecht/Ausländervereine Sehr << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> das PP Köln teilte mir inzwischen mit, dass Sie Klage erhoben haben. Könnten Sie mir Ihre Klageschrift zusenden? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Köln
Klageerwiderung, VG Köln, 13 K 28/23 Das durch die Kanzlei Dolde Mayen & Partner vertretene Land NRW beantragt…
Von
Polizeipräsidium Köln
Via
Briefpost
Betreff
Klageerwiderung, VG Köln, 13 K 28/23
Datum
31. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Das durch die Kanzlei Dolde Mayen & Partner vertretene Land NRW beantragt die Klageabweisung.