Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen

Bürgeranfrage

Guten Tag,

in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2793 (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_7800/7849.pdf) heißt es:
"Das Grundstück befindet sich nach letztem Kenntnisstand im Eigentum der insolventen und im Handelsregister gelöschten Firma Kunststoff Kurec Recycling GmbH."
(unter "Zu den Fragen 5 und 6")
(Eine Recherche von mir auf handelsregister.de ergab zwar keine solche Firma, jedoch weiß ich nicht, wie lange gelöschte Firmen dort vermerkt bleiben.)

Nach meinen Erfahrungen hauptsächlich mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) werden Firmen -auch nach einem durchgeführten Insolvenzverfahren- im Handelsregister nicht gelöscht, die noch über Grundvermögen verfügen (auch wenn es sich nur um ein Kleinstgrundstück von wenigen Quadratmetern handelt, das offensichtlich wertlos ist).

Ich frage deshalb:
1. Wie stellt sich die Rechtslage bezüglich der Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen dar?
2. Sind unterschiedliche Herangehensweisen an die Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen durch die brandenburger Registergerichte bekannt?

Dies ist eine Bürgeranfrage.
Sollte diese Anfrage Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Mit Verweis auf Artikel 19 und Artikel 24 der Landesverfassung möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats; sollte Ihnen diese Zeit nicht ausreichen, teilen Sie mir bitte die Ihrerseits angenommene angemessene Frist im Sinne des Art. 24 Satz 2 der Landesverfassung mit.
Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich bitte Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Juni 2023
  • Frist
    18. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Bürgeranfrage Guten Tag, in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2793 (https://www.parla…
An Ministerium der Justiz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen [#281176]
Datum
15. Juni 2023 07:19
An
Ministerium der Justiz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Bürgeranfrage Guten Tag, in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2793 (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_7800/7849.pdf) heißt es: "Das Grundstück befindet sich nach letztem Kenntnisstand im Eigentum der insolventen und im Handelsregister gelöschten Firma Kunststoff Kurec Recycling GmbH." (unter "Zu den Fragen 5 und 6") (Eine Recherche von mir auf handelsregister.de ergab zwar keine solche Firma, jedoch weiß ich nicht, wie lange gelöschte Firmen dort vermerkt bleiben.) Nach meinen Erfahrungen hauptsächlich mit dem Amtsgericht Frankfurt (Oder) werden Firmen -auch nach einem durchgeführten Insolvenzverfahren- im Handelsregister nicht gelöscht, die noch über Grundvermögen verfügen (auch wenn es sich nur um ein Kleinstgrundstück von wenigen Quadratmetern handelt, das offensichtlich wertlos ist). Ich frage deshalb: 1. Wie stellt sich die Rechtslage bezüglich der Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen dar? 2. Sind unterschiedliche Herangehensweisen an die Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen durch die brandenburger Registergerichte bekannt? Dies ist eine Bürgeranfrage. Sollte diese Anfrage Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf Artikel 19 und Artikel 24 der Landesverfassung möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats; sollte Ihnen diese Zeit nicht ausreichen, teilen Sie mir bitte die Ihrerseits angenommene angemessene Frist im Sinne des Art. 24 Satz 2 der Landesverfassung mit. Sollten Sie für diese Anfrage nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich bitte Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281176/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Justiz Brandenburg
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E…
Von
Ministerium der Justiz Brandenburg
Betreff
1410-E II.014-23 - Bürgeranfrage zur Löschung Grundvermögen besitzender, sonst aber löschungsreifer Firmen
Datum
21. Juli 2023 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Die Anlage/n übersende ich auf Anordnung. Rückfragen richten Sie bitte unter Angabe des Aktenzeichens an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder wenden Sie sich an die im Schreiben genannte Bearbeiterin oder den Bearbeiter. Mit freundlichen Grüßen