Löschung von Daten in den polizeilichen Systemen und weiteres

Nach § 37 Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG brauchen nur die suchfägigen Elemente in den polizeilichen Systemen gelöscht werden. Nach der Norm ist eine Löschung der Daten selber nicht mehr vorgesehen.
Wie werden die tatsächlichen Löschungen von Daten sichergestellt? Wie wird eine Überprüfung der Datenlöschung sichergestellt?
Welche Nachweise und TOMs existieren zur Löschung der Daten.
Bitte benennen Sie alle Verfahren mit denen die Polizei Daten verarbeitet.
Bitte informieren Sie mich über die Freigabeerklärungen nach § 4 BbgDSG, soweit Daten nach der VO 2016/679 verarbeitet werden könnten, denn das BbgPJMDSG schafft die Bereichsausnahme nur in Bezug auf die erforderlichen Daten nach der VO 2016/680.
Wie wird die Trennung nach der Erforderlichkeit und die rechtskonforme Verarbeitung nach Zwecken zw. der EU VO 2016/679 und der EU RL 2016/680 sichergestellt?

Warte auf Antwort

  • Datum
    13. April 2024
  • Frist
    17. Mai 2024
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Polizeipräsidium Brandenburg Details
Von
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Betreff
Löschung von Daten in den polizeilichen Systemen und weiteres [#305930]
Datum
13. April 2024 06:39
An
Polizeipräsidium Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 37 Brandenburgisches Polizeigesetz - BbgPolG brauchen nur die suchfägigen Elemente in den polizeilichen Systemen gelöscht werden. Nach der Norm ist eine Löschung der Daten selber nicht mehr vorgesehen. Wie werden die tatsächlichen Löschungen von Daten sichergestellt? Wie wird eine Überprüfung der Datenlöschung sichergestellt? Welche Nachweise und TOMs existieren zur Löschung der Daten. Bitte benennen Sie alle Verfahren mit denen die Polizei Daten verarbeitet. Bitte informieren Sie mich über die Freigabeerklärungen nach § 4 BbgDSG, soweit Daten nach der VO 2016/679 verarbeitet werden könnten, denn das BbgPJMDSG schafft die Bereichsausnahme nur in Bezug auf die erforderlichen Daten nach der VO 2016/680. Wie wird die Trennung nach der Erforderlichkeit und die rechtskonforme Verarbeitung nach Zwecken zw. der EU VO 2016/679 und der EU RL 2016/680 sichergestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305930 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305930/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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