Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung

Wenn ich mich mithilfe des ePerso bei den Online Diensten anmelde und dort z.B. meine aktuellen Rentenversicherungsunterlagen z.B. heute an einem Sonntag einsehen möchte, erhalte ich die Meldung: "Sie melden sich außerhalb der Betriebszeiten Ihres Rentenversicherungsträgers an. Bitte versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt erneut. Die aktuellen Betriebszeiten Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie über die Hotline erfragen."

Ich gehe davon aus, dass der technische Dienstleister, der mit der Umsetzung betraut wurde, extra Code erzeugen musste, der die Öffnungszeiten meines Rentenversicherungsträgers ermittelt und daraufhin den Zugang an bestimmten Zeiten verwehrt.

Bitte übermitteln Sie mir die rechtlichen/technischen (oder welche Basis auch immer) Grundlagen, die dazu führten, dass der Zugang zu den digital ja immer verfügbaren Informationen, nur zu den physischen Öffnungszeiten eines Rentenversicherungsträgers gewährt wird. Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen, aus denen der komplette Regelsatz hervorgeht, wann der Zugriff gewährt wird und wann nicht (z.B. Feiertagsregelungen).

Ergebnis der Anfrage

Das Problem scheint immer noch zu bestehen. Es geht hier weiter: https://fragdenstaat.de/a/265153

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2020
  • Frist
    8. August 2020
  • 2 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn ich mi…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Marcel Langner
Betreff
Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
31. Mai 2020 15:06
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ich mich mithilfe des ePerso bei den Online Diensten anmelde und dort z.B. meine aktuellen Rentenversicherungsunterlagen z.B. heute an einem Sonntag einsehen möchte, erhalte ich die Meldung: "Sie melden sich außerhalb der Betriebszeiten Ihres Rentenversicherungsträgers an. Bitte versuchen Sie es zu einem anderen Zeitpunkt erneut. Die aktuellen Betriebszeiten Ihres Rentenversicherungsträgers können Sie über die Hotline erfragen." Ich gehe davon aus, dass der technische Dienstleister, der mit der Umsetzung betraut wurde, extra Code erzeugen musste, der die Öffnungszeiten meines Rentenversicherungsträgers ermittelt und daraufhin den Zugang an bestimmten Zeiten verwehrt. Bitte übermitteln Sie mir die rechtlichen/technischen (oder welche Basis auch immer) Grundlagen, die dazu führten, dass der Zugang zu den digital ja immer verfügbaren Informationen, nur zu den physischen Öffnungszeiten eines Rentenversicherungsträgers gewährt wird. Bitte übermitteln Sie mir die Unterlagen, aus denen der komplette Regelsatz hervorgeht, wann der Zugriff gewährt wird und wann nicht (z.B. Feiertagsregelungen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 187678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187678 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag auf Informationszugang ist im Datenschut…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
2. Juni 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag auf Informationszugang ist im Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag auf Informationszuga…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
2. Juni 2020 09:13
Status
Warte auf Antwort
Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, Ihr Antrag auf Informationszugang ist im Datenschutzreferat der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages nach § 7 IFG und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden müssen, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten. Sollte sich eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie die Möglichkeit Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, im Nachgang zu unserer Eingangs…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
29. Juni 2020 08:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 02.06.2020 teilen wir Ihnen mit, dass unsere internen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen werden konnten. Daher ist uns eine abschließende Entscheidung über den von Ihnen gestellten Antrag auf Informationszugang noch nicht möglich. Wir haben den von uns eingebundenen Arbeitsbereich gebeten, die ausstehende Stellungnahme möglichst zeitnah abzugeben und bitten Sie insoweit noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischenmeldung. Ich habe die Frist auf meiner Seite um …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
29. Juni 2020 18:13
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischenmeldung. Ich habe die Frist auf meiner Seite um weitere 4 Wochen verlängert. Darf ich darauf hinweisen, dass ich darum gebeten habe vor Erhebung von Kosten über deren Höhe und Grundlagen informiert zu werden und dies als Voraussetzung der Auskunftserteilung dargelegt habe. (Kostenvoranschlag) Ich tue dies deshalb, weil ich das schon anders erlebt habe, und um dann nicht die Gerichte mit sowas belasten zu müssen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 187678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187678/

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, im Nachgang zu unserer Eingangs…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Logik und Hintergrund zeitlicher Datenabfrageverhinderung [#187678]
Datum
1. Juli 2020 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Unser Az. 3070-333-007-7/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Langner, im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 29.06.2020 teilen wir Ihnen mit, dass unsere internen Ermittlungen nunmehr abgeschlossen werden konnten und uns somit eine abschließende Entscheidung über den von Ihnen gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) möglich ist. Möglicherweise hat ein bedauerliches Missverständnis bei Ihnen zu Irritationen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit der Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung geführt. Sollte dies tatsächlich der Fall, bedauern wir dies und bitten hierfür ausdrücklich um Entschuldigung. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung bieten ihren Kundinnen und Kunden mit den Online-Diensten ein breit gefächertes Informationsangebot an. Bei einem Abruf von Informationen aus den Online-Diensten ist zu berücksichtigen, dass dies für registrierte Kunden nur möglich ist, wenn bei dem für sie zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gerade in diesem Moment eine Nachverarbeitung oder sonstige maschinellen Abläufe erfolgen bzw. der Träger abrufbereit ist. Die sog. Down-Zeit, das heißt die Zeit, in der die Online-Dienste z.B. aufgrund von Wartungsarbeiten oder ähnlichem nicht zur Verfügung stehen, ist derzeit bei jedem Rentenversicherungsträger unterschiedlich. Versucht - wie in Ihrem Fall - ein Kunde außerhalb der für seinen Rentenversicherungsträger vorgesehenen Betriebszeiten über die Online-Dienste persönliche Daten abzurufen, erhält er eine Mitteilung darüber, dass er versucht hat, sich außerhalb der Betriebszeiten seines Rentenversicherungsträgers anzumelden. Er wird gebeten, es zu einem anderen Zeitpunkt erneut zu versuchen. Bei der in dieser Mitteilung erwähnten Betriebszeit handelt es sich nicht wie von Ihnen vielleicht vermutet um die physische Öffnungszeit des für Ihre Angelegenheiten zuständigen Rentenversicherungsträgers. Sie stellt vielmehr den Zeitraum dar, innerhalb dessen persönliche Daten über die Online-Dienste abgerufen werden können. Außerhalb der Betriebszeit, das heißt in der Down-Zeit, ist ein Abruf eben nicht möglich. Bei dem für Sie zuständigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, das heißt bei der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg, bestehen folgende Down-Zeiten: DRV BB Mo-Do 9,5 Stunden 19:30 - 05:00 Uhr DRV BB Fr-So rvDialog offline Um dem mit der Bereitstellung der Online-Dienste unter anderem verbundenen Gedanken einer verbesserten Aufklärung, Beratung und Auskunft in gebotener Weise Rechnung tragen und noch verbessern zu können, beabsichtigen die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die sog. Down-Zeiten zu konsolidieren. Für die Zeit ab 2021 wird abgestrebt, ein einheitliches maximales Down-Fernster von 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr, also 15 Minuten zu erreichen. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen