Logistikzentrum für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz im Hochsauerlandkreis

Im Hochsauerlandkreis sollte rund um die Stadt Arnsberg ein Logistikzentrum für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz errichtet werden. Dafür wurden bereits bspw. Möbel und Flurförderzeuge eingekauft. Die BIMA wurde beauftragt eine geeignete Immobilie dafür zu finden. Auch wurde Personal dafür eingestellt. Später kam die Meldung, dass die Gelder für die Umsetzung nicht freigegeben wurden. Meine Frage: Wie viel Euro sind in das Projekt "Logistikzentrum im HSK" bereits geflossen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. September 2023
  • Frist
    21. Oktober 2023
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Christian Kiesler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Hochsauerlandkreis sollte rund um …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Christian Kiesler
Betreff
Logistikzentrum für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz im Hochsauerlandkreis [#288541]
Datum
19. September 2023 11:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Hochsauerlandkreis sollte rund um die Stadt Arnsberg ein Logistikzentrum für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz errichtet werden. Dafür wurden bereits bspw. Möbel und Flurförderzeuge eingekauft. Die BIMA wurde beauftragt eine geeignete Immobilie dafür zu finden. Auch wurde Personal dafür eingestellt. Später kam die Meldung, dass die Gelder für die Umsetzung nicht freigegeben wurden. Meine Frage: Wie viel Euro sind in das Projekt "Logistikzentrum im HSK" bereits geflossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Kiesler Anfragenr: 288541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288541/ Postanschrift Christian Kiesler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Kiesler

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
230919, Kiesler, Christian, Gelder für das Logistikzentrum im HSK - Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz Az: PKII4.…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230919, Kiesler, Christian, Gelder für das Logistikzentrum im HSK - Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz
Datum
22. September 2023 12:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - Kiesler, ChristianSehr geehrter Herr Kiesler, vielen Dank für die Zuschrift vom 19.09.2023 zum Logistikzentrum für die Nationale-Reserve-Gesundheitsschutz in Arnsberg. Sie haben zudem den Posteingang IFG genutzt. Ihr Schreiben ist allerdings nicht als ein Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu werten und wird damit als Bürgeranfrage beantwortet. Gerne lasse ich Ihnen folgende Informationen zukommen: Da das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nicht unmittelbar an dem Projekt beteiligt ist, sondern es sich um eine Zusammenarbeit der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) handelt, bitte ich Sie, sich an die beteiligten Behörden zu wenden. ich bitte um Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen