Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Behörden des Landes Berlin nutzen verschiedene Logos, ein gemeinsamer Markenauftritt ist nicht mehr erkennbar.
Bis vor einigen Jahren war das Logo be.Berlin (https://miro.medium.com/max/1400/1*RCqm0yC4AB-kxrkHPOCBRw.jpeg) allgegenwärtig, danach folgte eine stilisierte Version des Brandenburger Tors (aktuell z.B. auf den Briefköpfen des Verwaltungsgerichts Berlin in Verwendung, siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/durchsuchungsbeschluss-rigaer-strae-06102021/715920/anhang/001-1220-ifg-20220719-112253-272_geschwaerzt.pdf), diese wird in abgewandelter Form auch auf dem Portal Berlin.de genutzt (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_de.svg). Wieder andere Behörden nutzen ein ganz anderes Logo (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_m_srgb.svg).
Warum kursieren so viele "offizielle" Logos bzw. warum tritt die Stadt- / Landesverwaltung nach außen nicht geschlossen auf?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, hilfsweise stellt dieser Antrag eine (einfache) Bürgeranfrage dar.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. August 2022
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10. September 2022
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