Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Behörden des Landes Berlin nutzen verschiedene Logos, ein gemeinsamer Markenauftritt ist nicht mehr erkennbar.

Bis vor einigen Jahren war das Logo be.Berlin (https://miro.medium.com/max/1400/1*RCqm0yC4AB-kxrkHPOCBRw.jpeg) allgegenwärtig, danach folgte eine stilisierte Version des Brandenburger Tors (aktuell z.B. auf den Briefköpfen des Verwaltungsgerichts Berlin in Verwendung, siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/durchsuchungsbeschluss-rigaer-strae-06102021/715920/anhang/001-1220-ifg-20220719-112253-272_geschwaerzt.pdf), diese wird in abgewandelter Form auch auf dem Portal Berlin.de genutzt (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_de.svg). Wieder andere Behörden nutzen ein ganz anderes Logo (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_m_srgb.svg).

Warum kursieren so viele "offizielle" Logos bzw. warum tritt die Stadt- / Landesverwaltung nach außen nicht geschlossen auf?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, hilfsweise stellt dieser Antrag eine (einfache) Bürgeranfrage dar.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2022
  • Frist
    10. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin [#256582]
Datum
7. August 2022 16:37
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Behörden des Landes Berlin nutzen verschiedene Logos, ein gemeinsamer Markenauftritt ist nicht mehr erkennbar. Bis vor einigen Jahren war das Logo be.Berlin (https://miro.medium.com/max/1400/1*RCqm0yC4AB-kxrkHPOCBRw.jpeg) allgegenwärtig, danach folgte eine stilisierte Version des Brandenburger Tors (aktuell z.B. auf den Briefköpfen des Verwaltungsgerichts Berlin in Verwendung, siehe: https://fragdenstaat.de/anfrage/durchsuchungsbeschluss-rigaer-strae-06102021/715920/anhang/001-1220-ifg-20220719-112253-272_geschwaerzt.pdf), diese wird in abgewandelter Form auch auf dem Portal Berlin.de genutzt (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_de.svg). Wieder andere Behörden nutzen ein ganz anderes Logo (https://www.berlin.de/css/berlin_de/echo/images/logo_berlin_m_srgb.svg). Warum kursieren so viele "offizielle" Logos bzw. warum tritt die Stadt- / Landesverwaltung nach außen nicht geschlossen auf? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind, hilfsweise stellt dieser Antrag eine (einfache) Bürgeranfrage dar. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 256582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256582/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin [#256582]
Datum
9. August 2022 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Berlin. Die Bearbeitung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr << Antragsteller:in >> seit Januar 2021 hat das Land Berlin einen neuen Markenauftritt für die S…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin [#256582]
Datum
12. September 2022 10:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> seit Januar 2021 hat das Land Berlin einen neuen Markenauftritt für die Senatsverwaltungen und Bezirke sowie nachgeordneten Behörden. Dieser wurde vom Senat verabschiedet. Damit gelten das neue Logo und das zugehörige Corporate Design verbindlich. Anbei die entsprechenden Links: https://www.berlin.de/rbmskzl/service... https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuell... Die Einführung einer neuer Marke ist ein Prozess, der mit diversen Schritten einhergeht. Das be Berlin-Logo, welches 2008 eingeführt wurde, verschwindet sukzessive aus dem Stadtbild. Publikationen, Kampagnen, Webseiten oder Wegeleitsysteme werden stetig angepasst. Dafür braucht es Zeit und Übergänge, auch aus budgetären und nachhaltigen Gründen. Die Umstellung auf die neue Marke ist eine gesamtstädtische Aufgabe, für die es keine Akte gibt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Abilene dank für die umfassende Auskunft. Ich bin aktuell in Berlin und habe mir a…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Logo in offiziellen Dokumenten des Landes Berlin [#256582]
Datum
12. September 2022 10:39
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Abilene dank für die umfassende Auskunft. Ich bin aktuell in Berlin und habe mir auch die Umsetzung der neuen Marke live vor Ort ansehen können. Wine Nachfrage hätte ich noch: Wie schaut es mit der Gestaltung zur Nutzung des Logos durch Vereine und Verbände und sonstige Dritte aus, die ihre Verbundenheit mit Berlin zeigen möchten? Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 256582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256582/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>