Long-Covid

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen:
1) Anzahl der sog. Long-Covid Diagnosen für die Jahre 2020,2021,2022 und bis 07.2023 auf Monatsbasis mit dem jeweiligen Impfstatus des Patienten'in.
2) Sofern der Impfstatus nicht erfasst worden ist bitte ich um Angabe der entsprechenden Gründe für die Nichterfassung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, ich b…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Long-Covid [#289216]
Datum
28. September 2023 12:41
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um die Zurverfügungstellung der folgenden Informationen: 1) Anzahl der sog. Long-Covid Diagnosen für die Jahre 2020,2021,2022 und bis 07.2023 auf Monatsbasis mit dem jeweiligen Impfstatus des Patienten'in. 2) Sofern der Impfstatus nicht erfasst worden ist bitte ich um Angabe der entsprechenden Gründe für die Nichterfassung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289216/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
GKV-Spitzenverband
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 28.09.2023 beim GKV-Spitzenverba…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
Long-Covid [#289216]
Datum
4. Oktober 2023 16:30
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 28.09.2023 beim GKV-Spitzenverband per E-Mail eingegangen. Datenschutzhinweis: Ihre E-Mail wird ausschließlich für die Abwicklung der Korrespondenz gespeichert. Die E-Mail enthält folgende Daten: ▪ Vorname: << Antragsteller:in >> ▪ Nachname: << Antragsteller:in >> ▪ Adresse: Herkenratherstr. 89, 51465 Bergisch Gladbach ▪ Email-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> ▪ Anfragenr: 289216 ▪ im Zusammenhang mit diesen Daten die Korrespondenzinhalte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Mit diesen Daten werden keine Statistiken errechnet oder Scoringwerte gebildet. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Dies ist dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Weitere Hinweise (Datenschutzbeauftragter, Verantwortliche Stelle) und eine Übersicht über Betroffenenrechte sind über https://www.gkv-spitzenverband.de/datenschutz/datenschutz.jsp abrufbar. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

GKV-Spitzenverband
Sehr << Antragsteller:in >> über das Portal fragdenstaat.de hatten Sie um folgende Informationen geb…
Von
GKV-Spitzenverband
Betreff
AW: Long-Covid [#289216]
Datum
27. Oktober 2023 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> über das Portal fragdenstaat.de hatten Sie um folgende Informationen gebeten: "1) Anzahl der sog. Long-Covid Diagnosen für die Jahre 2020,2021,2022 und bis 07.2023 auf Monatsbasis mit dem jeweiligen Impfstatus des Patienten'in. 2) Sofern der Impfstatus nicht erfasst worden ist, Angabe der entsprechenden Gründe für die Nichterfassung." Der GKV-Spitzenverband unterstützt zunächst lediglich die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen (§ 217f Abs. 2 SGB V). Ihm liegen hierzu weder personenbezogene Versichertendaten noch ihrer Anfrage entsprechende Datenaufbereitungen vor. Der GKV-Spitzenverband ist nach dem IFG auch nicht verpflichtet, sich diese Informationen zu beschaffen oder aufzubereiten. Mit freundlichen Grüßen