LongCovid Versorgung

wieviele LongCovid-Ambulanzen gibt es in Deutschland und wie lang sind die Wartezeiten für Betroffene?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
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Susanne Bodemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wieviele LongCovi…
An Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
LongCovid Versorgung [#260414]
Datum
8. Oktober 2022 06:27
An
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wieviele LongCovid-Ambulanzen gibt es in Deutschland und wie lang sind die Wartezeiten für Betroffene?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 260414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260414/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Susanne Bodemann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LongCovid Versorgung“ vom 08.10.2022 (#260414) wurde von Ihnen nic…
An Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
AW: LongCovid Versorgung [#260414]
Datum
7. April 2023 09:25
An
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LongCovid Versorgung“ vom 08.10.2022 (#260414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Susanne Bodemann
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LongCovid Versorgung“ vom 08.10.2022 (#260414) wurde von Ihnen nic…
An Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
AW: LongCovid Versorgung [#260414]
Datum
7. April 2023 09:25
An
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „LongCovid Versorgung“ vom 08.10.2022 (#260414) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 147 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre unten stehende Anfrage vom 8. Oktober 2022 ist leider durch ein Büroversehen lie…
Von
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Betreff
Abgabenachricht, LongCovid Versorgung [#260414]
Datum
11. April 2023 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre unten stehende Anfrage vom 8. Oktober 2022 ist leider durch ein Büroversehen liegen geblieben, was wir sehr bedauern und bitten dies vielmals zu entschuldigen. Die unten stehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sehr geehrte Frau Bodemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. April 2023, in der Sie an die Erledigung Ihrer A…
Von
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Betreff
Anfrage Susanne Bodemann, LongCovid Versorgung [#260414] Ihre Erinnerung vom 7. April 2023 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
12. April 2023 09:17
Status
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Bodemann, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 7. April 2023, in der Sie an die Erledigung Ihrer Anfrage vom 8. Oktober 2022 um 04:28:53 Uhr erinnern („Wieviele Menschen in Deutschland sind aktuell arbeitsunfähig mit der Diagnose U09.9 als Haupt- oder Nebendiagnose ?“). Mit E-Mail vom 10. Oktober 2022 um 11:50 Uhr wurde Ihnen mitgeteilt, bei Ihrer Anfrage über „Frag den Staat“ handele es sich um ein schlichtes Auskunftsersuchen, das nur formal auf das IFG gestützt ist. Am 17. Oktober 2022 wurde Ihre Frage durch das Fachreferat des BMG beantwortet. Die Antwort des BMG-Fachreferates lautete : „Sehr geehrte Frau Bodemann, die Fälle sind uns aus den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen nicht bekannt. Einzelne Krankenkassen werten diese Daten aus dem Bestand aus, uns ist das leider nicht möglich. Die Zahlen vom Robert-Koch-Institut (RKI) umfassen alle an COVID erkrankten Bürgerinnen und Bürger. Mit freundlichen Grüßen