LongCovid

Es ist unklar, wieviele Bundesbürger an LongCovid leiden und die Zahlen wachsen täglich. Wieviele Menschen in Deutschland sind aktuell arbeitsunfähig mit der Diagnose U09.9 als Haupt- oder Nebendiagnose?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
  • 0 Follower:innen
Susanne Bodemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es ist unklar, wi…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
LongCovid [#260416]
Datum
8. Oktober 2022 06:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es ist unklar, wieviele Bundesbürger an LongCovid leiden und die Zahlen wachsen täglich. Wieviele Menschen in Deutschland sind aktuell arbeitsunfähig mit der Diagnose U09.9 als Haupt- oder Nebendiagnose?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 260416 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260416/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, LongCovid [#260416]
Datum
10. Oktober 2022 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre untenstehende Anfrage richtet sich nicht auf Zugang oder Auskunft zu vorhandenen amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten oder Stellungnahmen zu konkreten Fragestellungen. Damit sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 1 IFG, § 3 UIG und § 1 VIG nicht einschlägig. Ihre Anfrage haben wir aber an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation weitergeleitet. Dort wird Ihr Anliegen geprüft und ggf. eine Beantwortung veranlasst. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Bodemann, die Fälle sind uns aus den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen nicht…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Susanne Bodemann, LongCovid [#260416]
Datum
17. Oktober 2022 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Bodemann, die Fälle sind uns aus den amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenkassen nicht bekannt. Einzelne Krankenkassen werten diese Daten aus ihrem Bestand aus, uns ist das leider nicht möglich. Die Zahlen vom Robert-Koch-Institut (RKI) umfassen alle an COVID erkranken Bürgerinnen und Bürger. Mit freundlichen Grüßen