Löschmoratorium: Afghanistan Evakuierungen
Anfrage an:
Bundesministerium der Verteidigung
Erlass von Staatssekretär Hoofe vom 01.09.2021, dass alle Unterlagen und Informationen inklusive jeglicher elektronischer Kommunikation, die im Zusammenhang mit dem deutschen militärischen Engagement in Afghanistan sowie der militärischen Evakuierungsoperation entstanden beziehungsweise entstehen“ unabhängig von den ohnehin geltenden gesetzlichen Regeln zu sichern seien und „nicht gelöscht oder vernichtet werden“ dürfen.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. September 2021
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5. Oktober 2021
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