Löschung der Flagge Taiwans auf der Website des AA

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Auf der Website des Auswärtigen Amts haben Sie die Flagge Taiwans durch eine leere, weiße Fläche ersetzt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/taiwan-node). Die Flagge der Palästinensischen Gebiete ist jedoch weiter verfügbar (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node). Daher kann die Löschung der Flagge Taiwans nicht mit einer umstrittenen Staatlichkeit begründet werden.

Ich bitte Sie daher um folgende Informationen:

- die Benennung der internen oder externen Stelle, die die Löschung der Flagge Taiwans angefordert oder angeordnet hat

- die Begründung, mit der die interne oder externe Stelle die Löschung der Flagge Taiwans angefordert oder angeordnet hat

- die Benennung der Stelle, die der Löschung der Flagge Taiwans zugestimmt hat, falls eine Zustimmung zu der Anforderung erforderlich war

- eventuell vorhandene redaktionelle Richtlinien zum Umgang in Wort, Bild und Schrift mit Taiwan auf Internetauftritten des Auswärtigen Amts (z.B. Richtlinien, die die Verwendung der Flagge betreffen oder das sog. "wording" in Bezug auf die Staatlichkeit Taiwans)

Sollten Sie für die angefragten Sachverhalte nicht zuständig sein, bitte ich Sie um eine Weiterleitung an die zuständige(n) Stelle(n).

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
  • 10 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Website des…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Löschung der Flagge Taiwans auf der Website des AA [#192557]
Datum
13. Juli 2020 12:13
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Website des Auswärtigen Amts haben Sie die Flagge Taiwans durch eine leere, weiße Fläche ersetzt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/taiwan-node). Die Flagge der Palästinensischen Gebiete ist jedoch weiter verfügbar (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/palaestinensischegebiete-node). Daher kann die Löschung der Flagge Taiwans nicht mit einer umstrittenen Staatlichkeit begründet werden. Ich bitte Sie daher um folgende Informationen: - die Benennung der internen oder externen Stelle, die die Löschung der Flagge Taiwans angefordert oder angeordnet hat - die Begründung, mit der die interne oder externe Stelle die Löschung der Flagge Taiwans angefordert oder angeordnet hat - die Benennung der Stelle, die der Löschung der Flagge Taiwans zugestimmt hat, falls eine Zustimmung zu der Anforderung erforderlich war - eventuell vorhandene redaktionelle Richtlinien zum Umgang in Wort, Bild und Schrift mit Taiwan auf Internetauftritten des Auswärtigen Amts (z.B. Richtlinien, die die Verwendung der Flagge betreffen oder das sog. "wording" in Bezug auf die Staatlichkeit Taiwans) Sollten Sie für die angefragten Sachverhalte nicht zuständig sein, bitte ich Sie um eine Weiterleitung an die zuständige(n) Stelle(n).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eing…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage: Löschung der Flagge Taiwans auf der Website des AA, Vg. Nr. 35§-2020
Datum
15. Juli 2020 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in obwohl Sie angeben, eine Prognose zu möglichen Gebühren nicht abgeben zu können, hal…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage: Löschung der Flagge Taiwans auf der Website des AA, Vg. Nr. 35§-2020 [#192557]
Datum
15. Juli 2020 14:40
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in obwohl Sie angeben, eine Prognose zu möglichen Gebühren nicht abgeben zu können, halte ich es für vertretbar, anzunehmen, dass Sie eine Einschätzung zum Aufwand abgeben können. Sollten Ihrer Einschätzung nach Gebühren anfallen, ziehe ich meine Anfrage zurück. Sollten Ihnen keinerlei Einschätzung möglich sein, ziehe ich meine Anfrage ebenfalls zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192557/

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zur Eingangsbestätigung vom 15.07.2020 teile ich Ihnen mit, dass zu Ihre…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG Anfrage: Löschung der Flagge Taiwans auf der Website des AA, Vg. Nr. 353-2020
Datum
31. Juli 2020 14:01
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in im Nachgang zur Eingangsbestätigung vom 15.07.2020 teile ich Ihnen mit, dass zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen gem. § 2 Ziffer 1 IFG im Auswärtigen Amt vorliegen. Ein Anspruch auf Informationszugang gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG besteht daher nicht. Zum Hintergrund kann ich Ihnen jedoch noch folgendes mitteilen: Soweit sich dies technisch rekonstruieren lässt, wurde die in Taiwan benutzte Flagge nie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes verwendet. Hintergrund ist die Ein-China-Politik der Bundesregierung. Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahr 1972 diplomatische Beziehungen mit der Volksrepublik China aufgenommen und erkennt nur die Volksrepublik China als souveränen Staat an. Mit freundlichen Grüßen