Lösegeldforderung nach Emotet-Befall

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte Beantworten Sie folgende Fragen bezüglich dem Emotet-Befall der Stadtverwaltung im September 2019:

1. Wie hoch war die Lösegeldforderung zum Entschlüsseln der Daten?
2. Wie wurde die Lösegeldforderung präsentiert?
3. Wurde das Lösegeld gezahlt?
4. Besteht die Bereitschaft das Lösegeld zu zahlen, sofern dies noch nicht geschehen ist?
5. Falls die Antwort auf Frage 3 ja lautet: Konnten die verschlüsselten Daten nach dem Zahlen des Lösegelds wiederhergestellt werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    29. März 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte Beantworten Sie folgende Fragen bezüglich dem Emotet…
An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
Von
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Betreff
Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
28. Februar 2020 19:56
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte Beantworten Sie folgende Fragen bezüglich dem Emotet-Befall der Stadtverwaltung im September 2019: 1. Wie hoch war die Lösegeldforderung zum Entschlüsseln der Daten? 2. Wie wurde die Lösegeldforderung präsentiert? 3. Wurde das Lösegeld gezahlt? 4. Besteht die Bereitschaft das Lösegeld zu zahlen, sofern dies noch nicht geschehen ist? 5. Falls die Antwort auf Frage 3 ja lautet: Konnten die verschlüsselten Daten nach dem Zahlen des Lösegelds wiederhergestellt werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.…
An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
Von
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Betreff
AW: Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
30. März 2020 11:23
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.2020 (#181635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.…
An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
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Betreff
AW: Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
11. April 2020 14:53
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.2020 (#181635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635
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An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
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Betreff
AW: Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
26. April 2020 10:33
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.2020 (#181635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.…
An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
Von
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Betreff
AW: Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
26. Juli 2020 12:45
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.2020 (#181635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 119 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635/

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.…
An Stadt Neustadt a. Rbge. Details
Von
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Betreff
AW: Lösegeldforderung nach Emotet-Befall [#181635]
Datum
27. September 2020 18:36
An
Stadt Neustadt a. Rbge.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lösegeldforderung nach Emotet-Befall“ vom 28.02.2020 (#181635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181635/