LPZVO (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung)

1. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE DER STEUERBEHÖRDEN UND STEUERFAHNDUNG ERHALTEN ?
2. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE SONSTIGER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN ERHALTEN ?

LAUT §2 / 4. IST DIES AKTENKUNDIG ZU MACHEN :
Die Begründung für die Gewährung der Leistungsprämie oder der Leistungszulage ist aktenkundig zu machen; die herausragende besondere Leistung ist im Einzelnen darzustellen. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Leistungsfeststellung außerhalb eines geregelten Beurteilungsverfahrens durch die nach § 6 zuständige Stelle.

BITTE ÜBERMITTELN SIE UNS DIE LEISTUNGSPRÄMIEN / ZULAGEN INCL. DER JEWEILIGEN BEGRÜNDUNG DER GEWÄHRUNG IN KURFORM IN FORM EINER TABELLE WIE Z.B: EXCEL , CSV , O:Ä

SOLLTE DER ANGEFRAGTE ZEITRAUM ODER DIE GEWÜNSCHTE DARSTELLUNGSFORM DEN UMFANG IHRER DATENERFASSUNG SPRENGEN, BESCHRÄNKEN SIE IHRE INFORMATIONEN BITTE IM ERSTEN SCHRITT AUF DIE VERFÜGBAREN DATEN / FORM UND ZEITRÄUME DIE IHNEN MOMENTAN ZUR VERFÜGUNG STEHEN. SOLLTE ES KEINE DATEN FÜR BERLIN GEBEN KÖNNEN SIE DIES GERNE AUCH DURCH DATEN ANDERER DEUTSCHER GROSSSTÄDTE ERSETZEN.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGE…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LPZVO (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung) [#294344]
Datum
7. Dezember 2023 00:40
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE DER STEUERBEHÖRDEN UND STEUERFAHNDUNG ERHALTEN ? 2. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE SONSTIGER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN ERHALTEN ? LAUT §2 / 4. IST DIES AKTENKUNDIG ZU MACHEN : Die Begründung für die Gewährung der Leistungsprämie oder der Leistungszulage ist aktenkundig zu machen; die herausragende besondere Leistung ist im Einzelnen darzustellen. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Leistungsfeststellung außerhalb eines geregelten Beurteilungsverfahrens durch die nach § 6 zuständige Stelle. BITTE ÜBERMITTELN SIE UNS DIE LEISTUNGSPRÄMIEN / ZULAGEN INCL. DER JEWEILIGEN BEGRÜNDUNG DER GEWÄHRUNG IN KURFORM IN FORM EINER TABELLE WIE Z.B: EXCEL , CSV , O:Ä SOLLTE DER ANGEFRAGTE ZEITRAUM ODER DIE GEWÜNSCHTE DARSTELLUNGSFORM DEN UMFANG IHRER DATENERFASSUNG SPRENGEN, BESCHRÄNKEN SIE IHRE INFORMATIONEN BITTE IM ERSTEN SCHRITT AUF DIE VERFÜGBAREN DATEN / FORM UND ZEITRÄUME DIE IHNEN MOMENTAN ZUR VERFÜGUNG STEHEN. SOLLTE ES KEINE DATEN FÜR BERLIN GEBEN KÖNNEN SIE DIES GERNE AUCH DURCH DATEN ANDERER DEUTSCHER GROSSSTÄDTE ERSETZEN.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294344/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Finanzen
IFG - Unzuständige Stelle Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben nebst Anlage übersende ic…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG - Unzuständige Stelle
Datum
13. Dezember 2023 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegendes Schreiben nebst Anlage übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen