LPZVO (Leistungsprämien- und -zulagenverordnung)
1. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE DER STEUERBEHÖRDEN UND STEUERFAHNDUNG ERHALTEN ?
2. WELCHE LEISTUNGSPRÄMIEN UND ZULAGEN HABEN SEIT DEM INKRAFTTRETEN DER LPZVO IN DER STADT BERLIN BEAMTE SONSTIGER BEHÖRDEN UND INSTITUTIONEN ERHALTEN ?
LAUT §2 / 4. IST DIES AKTENKUNDIG ZU MACHEN :
Die Begründung für die Gewährung der Leistungsprämie oder der Leistungszulage ist aktenkundig zu machen; die herausragende besondere Leistung ist im Einzelnen darzustellen. Grundlage hierfür ist eine aktuelle Leistungsfeststellung außerhalb eines geregelten Beurteilungsverfahrens durch die nach § 6 zuständige Stelle.
BITTE ÜBERMITTELN SIE UNS DIE LEISTUNGSPRÄMIEN / ZULAGEN INCL. DER JEWEILIGEN BEGRÜNDUNG DER GEWÄHRUNG IN KURFORM IN FORM EINER TABELLE WIE Z.B: EXCEL , CSV , O:Ä
SOLLTE DER ANGEFRAGTE ZEITRAUM ODER DIE GEWÜNSCHTE DARSTELLUNGSFORM DEN UMFANG IHRER DATENERFASSUNG SPRENGEN, BESCHRÄNKEN SIE IHRE INFORMATIONEN BITTE IM ERSTEN SCHRITT AUF DIE VERFÜGBAREN DATEN / FORM UND ZEITRÄUME DIE IHNEN MOMENTAN ZUR VERFÜGUNG STEHEN. SOLLTE ES KEINE DATEN FÜR BERLIN GEBEN KÖNNEN SIE DIES GERNE AUCH DURCH DATEN ANDERER DEUTSCHER GROSSSTÄDTE ERSETZEN.
Anfrage abgelehnt
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Datum7. Dezember 2023
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9. Januar 2024
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