LSA-Koordinierung entlang Nieder-Ramstädter-Straße

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Unterlagen, aus denen die Koordinierung der Lichtsignalanlagen in der Nieder-Ramstädter-Straße hervorgeht und sich ablesen lässt, in welchen Fällen und an welchen Knotenpunkten die Straßenbahn warten muss (inkl. Statistik, sofern vorhanden).
- Unterlagen, aus denen relevante Änderungen der Vergangenheit hervorgehen
- Einschätzung, welcher Verbesserungsbedarf für die Belange des ÖPNV auch nach Änderungen an den Anlagen besteht

Als Nutzer des ÖPNV und Vorstandsmitglied des VCD begehre ich die Auskunft gem. § 29 VwVfG auch deshalb, da die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlichen Interessen dient.

Im übrigen ist dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
David Grünewald
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Stadt Darmstadt Details
Von
David Grünewald
Betreff
LSA-Koordinierung entlang Nieder-Ramstädter-Straße [#192158]
Datum
7. Juli 2020 09:13
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen, aus denen die Koordinierung der Lichtsignalanlagen in der Nieder-Ramstädter-Straße hervorgeht und sich ablesen lässt, in welchen Fällen und an welchen Knotenpunkten die Straßenbahn warten muss (inkl. Statistik, sofern vorhanden). - Unterlagen, aus denen relevante Änderungen der Vergangenheit hervorgehen - Einschätzung, welcher Verbesserungsbedarf für die Belange des ÖPNV auch nach Änderungen an den Anlagen besteht Als Nutzer des ÖPNV und Vorstandsmitglied des VCD begehre ich die Auskunft gem. § 29 VwVfG auch deshalb, da die Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung rechtlichen Interessen dient. Im übrigen ist dies ist auch ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Grünewald Anfragenr: 192158 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192158/ Postanschrift David Grünewald << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie erreichen Ihre Behörde auch über das 115-Servicecenter Darmstadt. Ihre Hotlin…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: LSA-Koordinierung entlang Nieder-Ramstädter-Straße [#192158] (115-Servicecenter Darmstadt)
Datum
7. Juli 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Sie erreichen Ihre Behörde auch über das 115-Servicecenter Darmstadt. Ihre Hotline Rund um die Stadtverwaltung. Erreichbar: montags bis freitags von 8:00 h bis 18:00 h unter 06151-115 Bei allgemeine Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 wenden Sie sich an die Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration 0800-5554666 täglich von 8:00 h bis 20:00 h erreichbar Fragen zu konkreten Symptomen 1.Kontaktieren Sie Ihren Hausarzt 2. Wählen Sie die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 Die Coronahelfer-Hotline erreichen Sie montags bis freitags von 9:00 h bis 16:00 h unter 06151 780 68 00 Gesucht werden: Medizinisches Personal, Pflegepersonal und Verwaltungspflegepersonal. #soliDArisch: Alle, die helfen wollen und keinen medizinischen Hintergrund haben, sind hier richtig: www.soli-da-risch.de Kontaktmöglichkeiten für Hilfesuchende: Telefon-Hotline 06151/2752 303 (besetzt von 10:00 h bis 14:00 h) Mit freundlichen Grüßen
Stadt Darmstadt
Antwort - Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrter Herr Grünewald, die Wissenschaftsstadt hat keine S…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Wtrlt: LSA-Koordinierung entlang Nieder-Ramstädter-Straße [#192158]
Datum
29. Juli 2020 13:20
Status
Warte auf Antwort
Antwort - Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrter Herr Grünewald, die Wissenschaftsstadt hat keine Satzung zur Informationspflicht nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG). Die in der Anfrage genannten rechtlichen Interessen reichen für einen Anspruch auf Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht aus. Das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht einschlägig. Aus diesem Grund haben wir Ihren Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) als zuständiges Fachamt übernommen. Die Steuerungslogik der LS-Anlagen im genannten Bereich können Ihnen aufgrund der Regelung in § 8 Abs. 1 Ziffer 2 HUIG i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 UrhG nicht innerhalb der Frist zugänglich gemacht werden. Wir haben das Ingenieurbüro jedoch darum gebeten, seine urheberrechtliche Zustimmung zur Einsichtnahme in die Pläne in den Räumen der Stadt zu erteilen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir eine Aussage des Urhebers erhalten haben. Freundliche Grüße

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Stadt Darmstadt
Antwort - Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrter Herr Grünewald, wir haben Ihnen mit unserer Mail vo…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Wtrlt: LSA-Koordinierung entlang Nieder-Ramstädter-Straße [#192158]
Datum
3. August 2020 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort - Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG/VwVfG Sehr geehrter Herr Grünewald, wir haben Ihnen mit unserer Mail vom 29.07.2020 zugesagt, dass wir uns bei Ihnen melden, sobald wir eine Aussage des Urhebers zu den von Ihnen angeforderten Unterlagen erhalten haben. Der Urheber erteilt uns keine Zustimmung zur Einsichtnahme in die Pläne durch Dritte. Freundliche Grüße