LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen

Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG) in dem in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung fallenden Rettungsdienstbereich.

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  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle bestehenden …
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
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Betreff
LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169389]
Datum
28. Oktober 2019 16:43
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen (gemäß §5 Abs.2 RettDG Rheinland-Pfalz) über die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes (gemäß §5 Abs.1 RettDG) in dem in die Zuständigkeit der Kreisverwaltung fallenden Rettungsdienstbereich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
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Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Oktober 2019 16:43
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail-Nachricht vom 28.10.2019. In der Sache bitten Sie auf de…
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
AW: LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169389]
Datum
29. Oktober 2019 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail-Nachricht vom 28.10.2019. In der Sache bitten Sie auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) um die Zusendung aller bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen. Nach § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG muss ein Antrag auf Informationsgewährung die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Hierzu ist entsprechend Ziffer 11.2.1 der akutell gültigen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zur Umsetzung des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich. Bei einem elektronischen Antrag genügt die bloße E-Mail-Adresse nicht. Ihrer E-Mail-Anfrage vom 28.10.2019 können wir Ihre Anschrift leider nicht entnehmen. Um Ihren Antrag abschließend bearbeiten zu können, bitten wir Sie, uns Ihre Anschrift mitzuteilen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], gerne nenne ich Ihnen meine vollständige Anschrift: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] […
An Kreisverwaltung Westerwaldkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169389]
Datum
29. Oktober 2019 13:02
An
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], gerne nenne ich Ihnen meine vollständige Anschrift: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 169389 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]

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Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail-Nachricht vom 28.10.2019 bitten Sie auf der Grundlage des § 2 Abs. …
Von
Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Betreff
AW: LTranspG-Anfrage: Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen oder den sonstigen Einrichtungen [#169389]
Datum
2. Dezember 2019 13:53
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail-Nachricht vom 28.10.2019 bitten Sie auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) um die Zusendung aller bestehenden öffentlich-rechtlichen Verträge mit den zur Durchführung des Rettungsdienstes anerkannten Sanitätsorganisationen. Da die Rettungsdienstbehörden in Rheinland-Pfalz grundsätzlich mit dieser Fragestellung befasst sind, wurde das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz um eine Einschätzung der Rechtslage und eine gemeinsame Handlungsempfehlung für die Rettungsdienstbehörden des Landes gebeten. Sobald uns die Einschätzung des Ministeriums in dieser Sache vorliegt, werden wir auf Ihre Anfrage unaufgefordert zurückkommen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen