Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl

Welche Bauplanung ist momentan in Gange um den Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und dem heutigen Ausbauende nördlich von Werl zu vollenden.

In welcher Planungsphase befindet sich die Bauplanung momentan.

Ich bitte Sie auch um die Herausgabe der Grundlagenermittlung und der Vorplanung als Dokumente.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
18. Juni 2020 20:28
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Bauplanung ist momentan in Gange um den Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und dem heutigen Ausbauende nördlich von Werl zu vollenden. In welcher Planungsphase befindet sich die Bauplanung momentan. Ich bitte Sie auch um die Herausgabe der Grundlagenermittlung und der Vorplanung als Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189352/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern un…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
21. Juli 2020 11:30
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl“ vom 18.06.2020 (#189352) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189352/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage wurde heute an die Autobahnniederlassung Hamm zur Beantw…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
21. Juli 2020 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre untenstehende Anfrage wurde heute an die Autobahnniederlassung Hamm zur Beantwortung weitergeleitet. Wir kommen unaufgefordert auf den Vorgang zurück. Mit freundlichen Grüßen,
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht. Leider hat uns Ihre ursprüngliche An…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: A445 - Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
24. Juli 2020 08:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre unten stehende Nachricht. Leider hat uns Ihre ursprüngliche Anfrage nicht erreicht. Bitte senden Sie mir Ihre ursprüngliche Nachricht noch einmal zu, wir werden diese dann umgehend bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der ursprüngliche Anfragetext lautete: Welche Bauplanung ist momentan in Gange um d…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: A445 - Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
24. Juli 2020 13:19
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der ursprüngliche Anfragetext lautete: Welche Bauplanung ist momentan in Gange um den Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und dem heutigen Ausbauende nördlich von Werl zu vollenden. In welcher Planungsphase befindet sich die Bauplanung momentan. Ich bitte Sie auch um die Herausgabe der Grundlagenermittlung und der Vorplanung als Dokumente. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189352 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189352/

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an dem Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern un…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: WG: A445 - Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und Werl [#189352]
Datum
26. August 2020 06:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Interesse an dem Lückenschluss zwischen der A2 in Hamm-Rhynern und dem heutigen Ende der A445 bei Werl. Ihre Anfrage 189352 beantworten wir wie folgt: zu 1. Dem Bedarfsplan des Bundes folgend, soll diese so genannte Lücke im Bundesfernstraßennetz über das laufende Planfeststellungsverfahren zum Weiterbau der A445 geschlossen werden. zu 2. Die Planung befindet sich derzeit im Planfeststellungsverfahren mit dem das Baurecht für diesen Autobahnabschnitt erlangt werden soll. Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat stattgefunden. Hierzu fand eine Informationsveranstaltung am 06.04.2017 in der Stadthalle Werl statt. Die formale Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungverfahrens fand im Anschluss daran statt. Die dazu notwendigen Planunterlagen haben in den betroffenen Städten Hamm und Werl zur Einsicht für jedermann ausgelegen. Zudem konnten diese Unterlagen auch auf der Internetseite der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg eingesehen und heruntergeladen werden. Derzeit wird der Planfeststellungsbeschluss von der Bezirksregierung Arnsberg aufgestellt. zu 3. Die genannten Planunterlagen senden wir Ihnen gerne, aufgrund der großen Datenmenge, auf einer Plan CD zu. Bitte geben Sie uns dazu eine Postanschrift an. Mit freundlichen Grüßen