Lüftungsanlagen in kommunalen Schulen

1. Alle Planungsunterlagen zur Realisierung des Einbaus von Lüftungsanlagen in den kommunalen Schulen. Hierbei insbesondere:
a) aktueller Stand des Zeitplans der Einbaumaßnahmen
b) Finanzplanung des Vorhabens
c) Dokumentation der Auftragsvergabe an das/die realisierende/n Unternehmen, bzw. sofern noch nicht vorhanden: Dokumentation des Vergabeverfahrens und Rückmeldungen der angefragten Unternehmen.

2. Vollständige Dokumentation der in der Presse kommunizierten öffentlichen Förderung des Vorhaben: Antrag, Bewilligung, ggf. weitere Unterlagen seitens der Bewilligungsbehörde.

3. Sämtliche dienstliche Kommunikationsvorgänge zwischen Kommunalverwaltung und Schulen, die sich auf die Umsetzung des Vorhabens beziehen.

4. Dokumentation des Testlaufs mit einer mobilen Luftfilteranlage, die in der JAS durchgeführt wurde (eingesetztes Modell, Testzeitraum, genauer Testort, Ergebnisdokumentation).

Sollten einzelne Teile vorstehender Liste nicht vorliegen, bitte ich dennoch um Bereitstellung aller anderen Informationen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. September 2022
  • Frist
    18. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ostbevern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lüftungsanlagen in kommunalen Schulen [#259117]
Datum
14. September 2022 23:15
An
Kommunalverwaltung Ostbevern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Alle Planungsunterlagen zur Realisierung des Einbaus von Lüftungsanlagen in den kommunalen Schulen. Hierbei insbesondere: a) aktueller Stand des Zeitplans der Einbaumaßnahmen b) Finanzplanung des Vorhabens c) Dokumentation der Auftragsvergabe an das/die realisierende/n Unternehmen, bzw. sofern noch nicht vorhanden: Dokumentation des Vergabeverfahrens und Rückmeldungen der angefragten Unternehmen. 2. Vollständige Dokumentation der in der Presse kommunizierten öffentlichen Förderung des Vorhaben: Antrag, Bewilligung, ggf. weitere Unterlagen seitens der Bewilligungsbehörde. 3. Sämtliche dienstliche Kommunikationsvorgänge zwischen Kommunalverwaltung und Schulen, die sich auf die Umsetzung des Vorhabens beziehen. 4. Dokumentation des Testlaufs mit einer mobilen Luftfilteranlage, die in der JAS durchgeführt wurde (eingesetztes Modell, Testzeitraum, genauer Testort, Ergebnisdokumentation). Sollten einzelne Teile vorstehender Liste nicht vorliegen, bitte ich dennoch um Bereitstellung aller anderen Informationen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259117/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Ostbevern
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail v. 15.09.2022 ist hier eingegangen. Derzeit wird geprüft, welch…
Von
Kommunalverwaltung Ostbevern
Betreff
Lüftungsanlagen in kommunalen Schulen [#259117]
Datum
29. September 2022 11:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail v. 15.09.2022 ist hier eingegangen. Derzeit wird geprüft, welche Informationen Ihnen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> da mit dem 18.10.2022 das Datum für die fristgerechte Beantwortung meiner IFG-Anfra…
An Kommunalverwaltung Ostbevern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lüftungsanlagen in kommunalen Schulen [#259117]
Datum
17. Oktober 2022 21:36
An
Kommunalverwaltung Ostbevern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> da mit dem 18.10.2022 das Datum für die fristgerechte Beantwortung meiner IFG-Anfrage unmittelbar bevorsteht, möchte ich Sie nochmals um die Bereitstellung der angeforderten Unterlagen bitten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 259117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259117/
Kommunalverwaltung Ostbevern
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Betr.: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz N…
Von
Kommunalverwaltung Ostbevern
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
21. Oktober 2022 09:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,4 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Betr.: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihren vorgenannten Antrag übersende ich Ihnen beigefügte Zwischennachricht. Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]%[geschwärzt]%[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117]
Sehr << Anrede >> vielen …
An Kommunalverwaltung Ostbevern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117]
Datum
24. Oktober 2022 22:57
An
Kommunalverwaltung Ostbevern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort vom 21.10.2022 zu meiner IFG-Anfrage „Lüftungsanlagen in kommunalen Schulen“ vom 14.09.2022 (#259117). Ich kann Ihren Ausführungen zu den noch zu erörternden Hindernissen, die einer fristgerechten Beantwortung meiner Anfrage entgegenstehen, nur bedingt folgen und möchte daher wie folgt dazu Stellung nehmen. 1. Zu dem von Ihnen als möglichen Ausschlusstatbestand dargelegten „offene[n] Vorgang der politischen Diskussion“, der auch „Teil von Akteneinsichten der politischen Parteien“ ist, stelle ich fest: Die Ratsmitglieder haben die Verwaltung mit dem Beschluss des BGSA vom 07.09.2021 beauftragt, einen entsprechenden Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen - mit dem Ziel eine (Teil-)Finanzierung für die Anschaffung von stationären raumlufttechnischen Anlagen für die Franz-von-Assisi-Grundschule und die Ambrosius-Grundschule zu erhalten. Das BAFA hat mit Datum vom 07.12.2021 den/die Zuwendungsbescheid/e für die Förderung der Maßnahme vorgelegt. In der Folge hat der Rat am 21.12.2021 die Einstellung entsprechender Mittel in den Haushalt 2022 beschlossen. Der erfolgreichen Durchführung der Maßnahme steht damit auch formal hinsichtlich einer gesicherten Finanzierung nichts im Wege. Die beiden vorstehend genannten Beschlüsse lassen unmittelbar erkennen, dass der Rat der Gemeinde Ostbevern den erklärten politischen Willen zur Umsetzung der Maßnahme hat. Insofern kann hier m.E. von einem Ausschlusstatbestand aufgrund eines offenen Prozesses der Willensbildung nicht die Rede sein. Eine Verzögerung der Umsetzung aus mir bisher unbekannten und von Ihrer Verwaltung bisher nicht transparent gemachten Gründen darf m.E. nicht der erzwungenen „Neuöffnung“ des politischen Willensbildungsprozesses gleichkommen. Wäre dies so, könnte eine (bewusst oder unbewusst) verwaltungsseitig herbeigeführte Verzögerung ja jeden politischen Beschluss aushebeln. Anders wäre dies zu bewerten, wenn die Verzögerung öffentlich nachvollziehbar und durch externe Umstände bedingt wären. Dies ist aus meiner Sicht aber leider bisher nicht der Fall. 2. Sie erklären, alle Angelegenheiten zur Ausstattung der Schulen mit Lüftungsanlagen seien öffentlich besprochen worden. Nicht öffentlich ist aber die Zeitschiene des Vorgangs in der Verwaltung und bei dem beauftragten Dienstleister: Wann wurden in der Verwaltung welche Schritte unternommen? Wann wurde das Unternehmen Merker AG beauftragt und welche (u.a. zeitlichen) Zielsetzungen wurden hier festgelegt? Welche Durchführungsschritte wurden durch das Büro wann unternommen und welche Hindernisse wurden dabei festgestellt? Ohne diese Informationen ist nicht öffentlich nachvollziehbar, ob die Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahme aufgrund äußerer Umstände oder durch das Verhalten beteiligter Parteien verursacht wurden. Ich erweitere daher meine IFG-Anfrage um Unterlagen, die obenstehende Fragen beantworten können, mindestens aber die Vergabedokumentation und den Vertrag mit der Firma Merker AG. Eine Ablehnung aus Gründen des § 8 IFG NRW (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) kommt hier m.E. nicht in Betracht, da nicht erkennbar ist, dass durch eine Veröffentlichung der angefragten Unterlagen ein wirtschaftlicher Schaden für die Beteiligten entstehen könnte. Zum weiteren Verfahren der Anfragebearbeitung geben Sie in Ihrem Schreiben Hinweise, auf die ich wie folgt antworten möchte: 3. Sie teilen mit, dass der „erhebliche Aufwand“, den meine Anfrage in der Verwaltung auslöst, dazu führt, dass eventuell Gebühren zu erheben sind. Wie schon in meiner Anfrage formuliert, bitte ich darum, mir die Höhe der möglicherweise anfallenden Gebühren vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich behalte mir vor, meine Anfrage zurückzuziehen. 4. Ihrem Vorschlag, die Bereitstellung der Unterlagen aus Datenschutzgründen auf dem Postweg zu vollziehen, kann ich gut folgen und übermittele daher meine Postanschrift über das Portal fragdenstaat.de. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Ostbevern
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Ostbevern
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117]
Datum
31. Oktober 2022 16:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie mein Schreiben im Nachgang zu Ihrer Mail vom 24.10.2022. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117] Sehr << Anrede >> hiermit…
An Kommunalverwaltung Ostbevern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117]
Datum
28. November 2022 20:08
An
Kommunalverwaltung Ostbevern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine IFG-Anfrage vollumfänglich zurück. Ich bedaure, dass es keinen einfachen Weg gegeben hat, meine Anfrage zur beantworten. Ungeachtet dessen hoffe ich, dass Sie in der eigentlichen Angelegenheit endlich produktive Fakten schaffen und den Einbau von Lüftungsanlagen in den gemeindlichen Schulen umsetzen können, solange die Fördermittel des BAFA dafür zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Ostbevern
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117] Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Kommunalverwaltung Ostbevern
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#259117]
Datum
30. November 2022 12:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme die Rücknahme Ihrer Anfrage zur Kenntnis und schließe den Vorgang bei mir. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass das Thema der raumlufttechnischen Anlagen mit einem aktuellen Sachstandsbericht auf der Tagesordnung der kommenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2022 im öffentlichen Teil der Sitzung steht. Die Sitzungsvorlage ist öffentlich einsehbar im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Ostbevern unter https://www.ostbevern.de/sessionnet/sessionnetbi/info.php aufrufbar. Freundliche Grüße