Luftalarm Sirenen

Anfrage an: Stadt Neubrandenburg

Gibt es eine dem militärischen Standort angepasstes Sicherheitskonzept, welches ohne Luftschutz Sirenen wie in bekannten Kriegsgebieten auskommt? Und sollte dies der Fall sein, bitte ich um Einsicht in diese spezifische Zivilschutzanweisung der Stadtverwaltung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2022
  • Frist
    20. Dezember 2022
  • Ein:e Follower:in
Christian Krischausky
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Betreff
Luftalarm Sirenen [#263360]
Datum
16. November 2022 02:12
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine dem militärischen Standort angepasstes Sicherheitskonzept, welches ohne Luftschutz Sirenen wie in bekannten Kriegsgebieten auskommt? Und sollte dies der Fall sein, bitte ich um Einsicht in diese spezifische Zivilschutzanweisung der Stadtverwaltung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky Anfragenr: 263360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263360/ Postanschrift Christian Krischausky << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky
Christian Krischausky
Luftalarm Sirenen [#263360]
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Via
Fax
Betreff
Luftalarm Sirenen [#263360]
Datum
16. November 2022 02:12
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
43,9 KB
Stadt Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Krischausky, auch für diese Frage ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg nicht zuständig. Bitt…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
AW: Luftalarm Sirenen [#263360]
Datum
18. November 2022 12:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Krischausky, auch für diese Frage ist die Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg nicht zuständig. Bitte stellen Sie die Frage dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen
Christian Krischausky
Sehr geehrte Damen und Herren, also, wenn ich sie richtig verstehe, zur Bestätigung, hat die Stadt Neubrandenburg…
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Christian Krischausky
Betreff
AW: Luftalarm Sirenen [#263360]
Datum
19. November 2022 05:37
An
Stadt Neubrandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief.pdf
1,0 MB
Sehr geehrte Damen und Herren, also, wenn ich sie richtig verstehe, zur Bestätigung, hat die Stadt Neubrandenburg kein eigenes Zivilschutzkonzept? Keinen Plan falls sich zum Beispiel ein Unglück also ein Absturz eines Kampfflugzeugs inkl. Munition ereignet ? Um Schäden wie in Kharkiv im Oktober, welche ich selbst mit einem Selfietelefon aufgenommen hab. zu vermeiden? Mit freundlichen Grüßen Christian Krischausky Anhänge: - 1667937500353.jpg Anfragenr: 263360 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263360/

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Stadt Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Krischausky, ich verweise auf anliegende Frage erneut und abschließend auf die Antwort per E-M…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
AW: Luftalarm Sirenen [#263360]
Datum
21. November 2022 13:51
Status
Sehr geehrter Herr Krischausky, ich verweise auf anliegende Frage erneut und abschließend auf die Antwort per E-Mail vom Freitag, 18.11.2022 um 12:29 Uhr. Für den Katastrophen- und Zivilschutz sind der Bund und die Länder zuständig. Mit freundlichen Grüßen