Luftfahrzeuge betreffende Daten

(1)
Eine Beschreibung der Maßnahmen der Bundeswehr zur Früh-Erkennung merkwürdigen Verhaltens von Personen, die Einfluss auf den Schienenverkehr oder auf die Luftfahrt haben.

(2)
Eine Beschreibung der für normale Bürger zugänglichen Schnittstelle zu den von der Bundeswehr erfassten Daten der Luftfahrt (etwa: Radar, ACARS, etc. pp.)

Zum Hintergrund:
Ich stelle mir vor, dass ein real existierender von dem Peter Schilling besungener „Major TomTom“ noch deutlichere Hilferufe absetzt, als nur im Dienst ein fröhliches Gemüt zu zeigen...

Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie Zeit für mich hatten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. August 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Eine Be…
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Luftfahrzeuge betreffende Daten [#163706]
Datum
13. August 2019 14:42
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Eine Beschreibung der Maßnahmen der Bundeswehr zur Früh-Erkennung merkwürdigen Verhaltens von Personen, die Einfluss auf den Schienenverkehr oder auf die Luftfahrt haben. (2) Eine Beschreibung der für normale Bürger zugänglichen Schnittstelle zu den von der Bundeswehr erfassten Daten der Luftfahrt (etwa: Radar, ACARS, etc. pp.) Zum Hintergrund: Ich stelle mir vor, dass ein real existierender von dem Peter Schilling besungener „Major TomTom“ noch deutlichere Hilferufe absetzt, als nur im Dienst ein fröhliches Gemüt zu zeigen... Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie Zeit für mich hatten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner

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Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrter Herr Wörner, in Ihrer Anfrage über das Portal fragdenstaat.de beziehen Sie sich auf das Informatio…
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
+1701/19+ Re: Luftfahrzeuge betreffende Daten [#163706]
Datum
26. August 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, in Ihrer Anfrage über das Portal fragdenstaat.de beziehen Sie sich auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei jedoch ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden und Bestandteil eines amtlichen Vorgangs geworden sind. Aus der ersten von Ihnen formulierten Frage und Ihrer Schilderung unter der Überschrift "Hintergrund" lässt sich in unserer Zuständigkeit leider kein amtlicher Vorgang identifizieren. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass die von uns erfassten Radardaten zum militärischen Flugbetrieb nicht allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Bei Fragen zum militärischen Flugbetrieb über Deutschland, können Sie sich an die Flugbetriebs-Informationszentrale wenden. Im Rahmen der Bearbeitung von Anfragen, zum Beispiel zu konkreten Beobachtungen militärischer Flugbewegungen, werden anlassbezogen auch Radardaten ausgewertet. Detaillierte Informationen hierzu und auch Hinweise, welche Daten wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen, finden Sie unter https://www.luftfahrtamt.bundeswehr.de/portal/a/lufabw/start/buergerservice/militaerischerflugbetrieb/buergertelefonflugbetrieb Für allgemeine Fragen zur Bundeswehr hat das BMVg ein Bürgertelefon eingerichtet. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bmvg.de/de/service/buergertelefon Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen