Luftfilter
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Angeblich wurden vom Kultusministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Corona-Pandemie mobile Raumluftilter beschafft.
a) Wann und in welcher Stückzahl wurden die Geräte beschafft?
b) Welche Gerätetypen wurden beschafft? Was sind die technischen Daten dieser Geräte?
c) Wie und wo wurden diese Geräte eingesetzt?
Welche Räume wurden damit ausgestattet? Sind in den betreffenden Räumen Fenster vorhanden?
d) Werden die Geräte weiterhin genutzt?
e) Wie schätzen Sie ein, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Ministeriums ein besserer Gesundheitsschutz zugestanden wird, als einer Million Schülerinnen und Schülern, die gesetzlich verpflichtet sind, Schulen zu besuchen, und denen die UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf das "erreichbare Höchstmaß an Gesundheit" zugesteht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum1. Dezember 2023
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3. Januar 2024
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