Luftfilter in öffentlichen Gebäuden der Stadt Düsseldorf

Eine Liste aller Räumlichkeiten der Stadt Düsseldorf oder städtischer Unternehmen, deren Innenräume mindestens teilweise der allgemeinen Öffentlichkeit potenziell zugänglich sind und in denen ebendiese öffentlich-zugänglichen Räume mit HEPA-Filtern (Klasse 12 oder höher nach DIN Norm 1822:1998) ausgestattet sind.

Bitte vermerken Sie, ob es sich um mobile oder festverbaute Anlagen handelt. Bitte vermerken Sie ebenso, falls sich diese Anlagen nicht stetig in Benutzung befinden (beispielsweise aufgrund nicht ausgeführter Wartungen). Im Falle, dass Räumlichkeiten nur teilweise mit entsprechenden Luftfiltern ausgestattet sind, vermerken Sie bitte in welchen Teilen der Räumlichkeiten dies der Fall ist.

Falls die Kommunalverwaltung nicht über die entsprechenden Informationen verfügt bitte ich Sie diese Anfrage an die entsprechenden Stellen innerhalb der Stadt Düsseldorf oder der städtischen Unternehmen (insbesondere an die Rheinbahn AG, die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH, die Flughafen Düsseldorf GmbH, die Messe Düsseldorf GmbH und die Düsseldorf Tourismus GmbH) weiterzuleiten.

Ergebnis der Anfrage

Keine öffentlich-zugänglichen Räumlichkeiten der Stadtverwaltung Düsseldorf sind mit Luftfiltern ausgestattet.

Die angefragte Behörde konnte keine Angaben über städtische Unternehmen machen. Diese müssen separat angefragt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kommunalverwaltung Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luftfilter in öffentlichen Gebäuden der Stadt Düsseldorf [#274157]
Datum
27. März 2023 10:35
An
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Räumlichkeiten der Stadt Düsseldorf oder städtischer Unternehmen, deren Innenräume mindestens teilweise der allgemeinen Öffentlichkeit potenziell zugänglich sind und in denen ebendiese öffentlich-zugänglichen Räume mit HEPA-Filtern (Klasse 12 oder höher nach DIN Norm 1822:1998) ausgestattet sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Bitte vermerken Sie, ob es sich um mobile oder festverbaute Anlagen handelt. Bitte vermerken Sie ebenso, falls sich diese Anlagen nicht stetig in Benutzung befinden (beispielsweise aufgrund nicht ausgeführter Wartungen). Im Falle, dass Räumlichkeiten nur teilweise mit entsprechenden Luftfiltern ausgestattet sind, vermerken Sie bitte in welchen Teilen der Räumlichkeiten dies der Fall ist.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Falls die Kommunalverwaltung nicht über die entsprechenden Informationen verfügt bitte ich Sie diese Anfrage an die entsprechenden Stellen innerhalb der Stadt Düsseldorf oder der städtischen Unternehmen (insbesondere an die Rheinbahn AG, die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH, die Flughafen Düsseldorf GmbH, die Messe Düsseldorf GmbH und die Düsseldorf Tourismus GmbH) weiterzuleiten. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274157/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> öffentlich zugängliche Räume der Stadtverwaltung Düsseldorf sind nicht mi…
Von
Kommunalverwaltung Düsseldorf
Betreff
WG: Luftfilter in öffentlichen Gebäuden der Stadt Düsseldorf [#274157]
Datum
11. April 2023 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> öffentlich zugängliche Räume der Stadtverwaltung Düsseldorf sind nicht mit HEPA-Filtern ausgestattet. Bei Fragen an die städtischen Töchter bitte ich Sie, sich direkt an die jeweiligen Presseabteilungen zu wenden. Medienanfragen an die Landeshauptstadt können Sie am besten an <<E-Mail-Adresse>> richten. Mit freundlichen Grüßen