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Lufthansa: Gelder in SteuerOasen?

Bitte informieren Sie mich über die Gelder, die die Lufthansa in SteuerOasen gelagert haben!
Ich nehme an, dass Sie mir, selbst bei besten Recherchen, keine Auskunft geben können. Dann frage ich Sie:
Weshalb können Sie keine Informationen darüber erhalten, bzw. welches Gesetz fehlt, damit Sie Informationen darüber erhalten?
Und wenn Sie die Infos haben, nach welchem Gesetz dürfen Sie die unrechtmäßigen Schwarzgelder nicht nennen?
Welche Partei hat dieses Gesetz eingebracht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte informieren…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lufthansa: Gelder in SteuerOasen? [#222513]
Datum
7. Juni 2021 20:56
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte informieren Sie mich über die Gelder, die die Lufthansa in SteuerOasen gelagert haben! Ich nehme an, dass Sie mir, selbst bei besten Recherchen, keine Auskunft geben können. Dann frage ich Sie: Weshalb können Sie keine Informationen darüber erhalten, bzw. welches Gesetz fehlt, damit Sie Informationen darüber erhalten? Und wenn Sie die Infos haben, nach welchem Gesetz dürfen Sie die unrechtmäßigen Schwarzgelder nicht nennen? Welche Partei hat dieses Gesetz eingebracht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 222513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222513/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 7. Juni 2021 Sehr <Information-entfernt> anl…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihre Anfrage vom 7. Juni 2021
Datum
18. Juni 2021 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Nicht-öffentliche Anhänge:
HinweiseDatenschutzIFG_UIG_VIG.pdf
204,5 KB
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Bundesministerium der Finanzen
Sehr <Information-entfernt> das Bundesministerium der Finanzen geht konsequent gegen Steueroasen vor. Insb…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: Lufthansa: Gelder in SteuerOasen? [#222513]
Datum
22. Juni 2021 13:34
Status
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Sehr <Information-entfernt> das Bundesministerium der Finanzen geht konsequent gegen Steueroasen vor. Insbesondere das Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz) sieht gezielte Maßnahmen gegen Steueroasen vor. Ziel des Gesetzes ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards der Transparenz in Steuersachen, des fairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, diese umzusetzen und zu beachten. Zu diesem Zweck werden Personen und Unternehmen durch gezielte verwaltungsseitige und materiell-steuerrechtliche Maßnahmen davon abgehalten, Geschäftsbeziehungen zu diesen Steueroasen fortzusetzen oder aufzunehmen. Auch die wirksame Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die damit einhergehende Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist und bleibt weiterhin das erklärte Ziel der Bundesregierung. Die Finanzverwaltung hat sicherzustellen, dass Steuern nicht hinterzogen oder leichtfertig verkürzt, zu Unrecht erhoben oder Steuererstattungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht gewährt oder versagt werden. Sofern Anhaltspunkte für entsprechende Delikte bestehen, werden die erforderlichen Ermittlungen von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden durchgeführt. Es gilt der Amtsermittlungsgrundsatz, so dass von Amts wegen sämtliche Prüfungen zu erfolgen haben, die strafrechtlich von Bedeutung sind. Informationen aus dem Besteuerungsverfahren unterliegen dem Steuergeheimnis. Zu konkreten Steuerpflichtigen erteilt das Bundesministerium der Finanzen daher grundsätzlich keine Auskunft. Mit freundlichen Grüßen
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