Lufthygiene Kitas Mainz

1) Eine Auflistung, welche Kitas in Mainz
a) mit Raumlufttechnischen Anlagen
b) mit (mobilen) Luftfiltern/reinigern
ausgestattet sind.
2) Auskunft, ob die Geräte noch gewartet und genutzt werden
3) Wer bzw. welche Abteilung der Stadt Mainz für dieses Thema im wesentlichen zuständig ist.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2023
  • Frist
    12. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Eine Auflistung, welche Kitas i…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lufthygiene Kitas Mainz [#285779]
Datum
9. August 2023 08:40
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Eine Auflistung, welche Kitas in Mainz a) mit Raumlufttechnischen Anlagen b) mit (mobilen) Luftfiltern/reinigern ausgestattet sind. 2) Auskunft, ob die Geräte noch gewartet und genutzt werden 3) Wer bzw. welche Abteilung der Stadt Mainz für dieses Thema im wesentlichen zuständig ist. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Mainz
Sehr << Antragsteller:in >> anbei eine Tabelle zur Beantwortung Ihrer Fragen 1 a und b. Zu 2: Die r…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Lufthygiene Kitas Mainz [#285779]
Datum
30. August 2023 11:11
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
20230828anfragefragdenstaatbersichtstdt-kitasindex1.xlsx
12,5 KB
1-06b58c380d3d72500032864bc1258a1b.gif
2,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anbei eine Tabelle zur Beantwortung Ihrer Fragen 1 a und b. Zu 2: Die raumlufttechnischen Anlagen werden gem. den gesetzlichen Vorschriften geprüft und gewartet. Die mobilen Geräte werden gem. den vom Gerät angezeigten Wartungsintervallen gewartet. Zu 3: Betreut werden die Geräte von der Gebäudewirtschaft Mainz (GWM), einer städtischen Tochtergesellschaft. Mit freundlichen Grüßen