Luftrecht / Leichtfertigkeit

Eine Beschreibung der Grenze zwischen Leichtfertigkeit und Unvermeidbarkeit vis-à-vis der ungenutzten Chance aufgrund der stochastischen Analyse der von dem Lubitz produzierten Daten lange vor dem Antritt seines letzten Fluges präventiv tätig zu werden.

Mich verwundert hier nämlich, dass die Juristen hier von „Selbstmord“ sprechen, obwohl hier ersichtlich aufgrund einer staatsanwaltlich ermittelten Psychose des Lubitz von Vorsatz gar keine Rede mehr sein kann, so wie selbstverständlich auch der Tollwütige nicht vorsätzlich Schaum vor dem Mund bekommt, während aber doch gleichzeitig die Mitarbeiter der Lufthansa Systems samt und sonders mental total auf der Höhe sind, so dass die mich mit dem Wort „Consultant“ quälen durften. Ich würde also eher sagen, dass eine Rettung dem Lubitz unmöglich war, während alle (inklusive Echelon, das bereits während meines Urlaubs in Neu York im März 2001 meine Hilferufe ob der furchtbar leichtfertigen Flugdeck-Tür-Konzepte achtlos in den virtuellen Mülleimer geworfen hat) Empfänger der ACARS-Daten zumindest leichtfertig eine wahre, legale Chance auf Rettung vertan haben.

Falls jetzt neuerdings das Gutachten im Auftrag des Vaters des Lubitz doch zutreffen soll, dann stehe ich jetzt natürlich wie ein Hebephrenie-Patient da, der sich nicht richtig angepasst hat...

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
Arne Wörner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Beschr…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
Arne Wörner
Betreff
Luftrecht / Leichtfertigkeit [#169487]
Datum
29. Oktober 2019 18:57
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Beschreibung der Grenze zwischen Leichtfertigkeit und Unvermeidbarkeit vis-à-vis der ungenutzten Chance aufgrund der stochastischen Analyse der von dem Lubitz produzierten Daten lange vor dem Antritt seines letzten Fluges präventiv tätig zu werden. Mich verwundert hier nämlich, dass die Juristen hier von „Selbstmord“ sprechen, obwohl hier ersichtlich aufgrund einer staatsanwaltlich ermittelten Psychose des Lubitz von Vorsatz gar keine Rede mehr sein kann, so wie selbstverständlich auch der Tollwütige nicht vorsätzlich Schaum vor dem Mund bekommt, während aber doch gleichzeitig die Mitarbeiter der Lufthansa Systems samt und sonders mental total auf der Höhe sind, so dass die mich mit dem Wort „Consultant“ quälen durften. Ich würde also eher sagen, dass eine Rettung dem Lubitz unmöglich war, während alle (inklusive Echelon, das bereits während meines Urlaubs in Neu York im März 2001 meine Hilferufe ob der furchtbar leichtfertigen Flugdeck-Tür-Konzepte achtlos in den virtuellen Mülleimer geworfen hat) Empfänger der ACARS-Daten zumindest leichtfertig eine wahre, legale Chance auf Rettung vertan haben. Falls jetzt neuerdings das Gutachten im Auftrag des Vaters des Lubitz doch zutreffen soll, dann stehe ich jetzt natürlich wie ein Hebephrenie-Patient da, der sich nicht richtig angepasst hat...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner
Arne Wörner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftrecht / Leichtfertigkeit“ vom 29.10.…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Luftrecht / Leichtfertigkeit [#169487]
Datum
3. Dezember 2019 08:38
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftrecht / Leichtfertigkeit“ vom 29.10.2019 (#169487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 169487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169487 Postanschrift Arne Wörner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Arne Wörner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftrecht / Leichtfertigkeit“ vom 29.10.…
An Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung Details
Von
Arne Wörner
Betreff
AW: Luftrecht / Leichtfertigkeit [#169487]
Datum
8. Januar 2020 12:44
An
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftrecht / Leichtfertigkeit“ vom 29.10.2019 (#169487) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 37 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Wörner Anfragenr: 169487 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169487

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung lie…
Von
Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Betreff
Luftrecht / Leichtfertigkeit [#169487]
Datum
14. Januar 2020 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wörner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung liegen keine Informationen zu dem von Ihnen vorgetragenen Begehren vor. Mit freundlichen Grüßen