Luftrecht / Leichtfertigkeit
Eine Beschreibung der Grenze zwischen Leichtfertigkeit und Unvermeidbarkeit vis-à-vis der ungenutzten Chance aufgrund der stochastischen Analyse der von dem Lubitz produzierten Daten lange vor dem Antritt seines letzten Fluges präventiv tätig zu werden.
Mich verwundert hier nämlich, dass die Juristen hier von „Selbstmord“ sprechen, obwohl hier ersichtlich aufgrund einer staatsanwaltlich ermittelten Psychose des Lubitz von Vorsatz gar keine Rede mehr sein kann, so wie selbstverständlich auch der Tollwütige nicht vorsätzlich Schaum vor dem Mund bekommt, während aber doch gleichzeitig die Mitarbeiter der Lufthansa Systems samt und sonders mental total auf der Höhe sind, so dass die mich mit dem Wort „Consultant“ quälen durften. Ich würde also eher sagen, dass eine Rettung dem Lubitz unmöglich war, während alle (inklusive Echelon, das bereits während meines Urlaubs in Neu York im März 2001 meine Hilferufe ob der furchtbar leichtfertigen Flugdeck-Tür-Konzepte achtlos in den virtuellen Mülleimer geworfen hat) Empfänger der ACARS-Daten zumindest leichtfertig eine wahre, legale Chance auf Rettung vertan haben.
Falls jetzt neuerdings das Gutachten im Auftrag des Vaters des Lubitz doch zutreffen soll, dann stehe ich jetzt natürlich wie ein Hebephrenie-Patient da, der sich nicht richtig angepasst hat...
Information nicht vorhanden
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Datum29. Oktober 2019
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3. Dezember 2019
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