Luftreinigungsanlagen für kreiseigene Liegenschaften

am 03.03.2021 war im Artikel "Ja zu Filtern, aber viele Fragen offen" des Rottaler Anzeigers zu lesen, dass "der Landkreis [Luftreinigungs]Geräte im Einsatz" habe. Das verwundert vor dem Hintergrund, dass es am 17.01.2021 aus Ihrem Haus noch hieß:
"Aktuell wurden noch keine mobilen Luftreinigungsanlagen für die kreiseigenen Liegenschaften erworben."
Sowie:
"Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte jedoch kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von bestimmten Rahmenbedingungen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt."

Daher bitte ich um Auskunft:
1. Wann und wieviele Geräte wurden für Schulen bestellt?
2. Wann und wieviele Geräte wurden für andere Liegenschaften bestellt?
3. Zu welchem Anteil sind diese förderfähig (50% oder 100%)?
4. Um welches Model und welchen Hersteller handelt es sich?.

Quellen:
https://www.pnp.de/lokales/landkreis-rottal-inn/eggenfelden/Ja-zu-Filtern-aber-viele-Fragen-offen-3928456.html
https://gruene-rottal-inn.de/2021/01/17/update-unser-fragenkatalog-an-landrat/

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2021
  • Frist
    13. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 03.03.2021 war im Art…
An Landratsamt Rottal-Inn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Luftreinigungsanlagen für kreiseigene Liegenschaften [#214731]
Datum
9. März 2021 19:56
An
Landratsamt Rottal-Inn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 03.03.2021 war im Artikel "Ja zu Filtern, aber viele Fragen offen" des Rottaler Anzeigers zu lesen, dass "der Landkreis [Luftreinigungs]Geräte im Einsatz" habe. Das verwundert vor dem Hintergrund, dass es am 17.01.2021 aus Ihrem Haus noch hieß: "Aktuell wurden noch keine mobilen Luftreinigungsanlagen für die kreiseigenen Liegenschaften erworben." Sowie: "Das Umweltbundesamt steht einem generellen Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte jedoch kritisch gegenüber und hält ihn lediglich in Ausnahmefällen und bei Vorliegen von bestimmten Rahmenbedingungen als zusätzliche Maßnahme für gerechtfertigt." Daher bitte ich um Auskunft: 1. Wann und wieviele Geräte wurden für Schulen bestellt? 2. Wann und wieviele Geräte wurden für andere Liegenschaften bestellt? 3. Zu welchem Anteil sind diese förderfähig (50% oder 100%)? 4. Um welches Model und welchen Hersteller handelt es sich?. Quellen: https://www.pnp.de/lokales/landkreis-rottal-inn/eggenfelden/Ja-zu-Filtern-aber-viele-Fragen-offen-3928456.html https://gruene-rottal-inn.de/2021/01/17/update-unser-fragenkatalog-an-landrat/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214731/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftreinigungsanlagen für kreiseigene Liegensch…
An Landratsamt Rottal-Inn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Luftreinigungsanlagen für kreiseigene Liegenschaften [#214731]
Datum
13. April 2021 10:15
An
Landratsamt Rottal-Inn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Luftreinigungsanlagen für kreiseigene Liegenschaften“ vom 09.03.2021 (#214731) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214731/