Lynchjustiz-Überfall

Anfrage an: Polizei Bremen

Die Polizei Bremen hat es unterlassen, im Falle des Lynchjustiz-Überfalls eine detaillierte Täterbeschreibung herauszugeben. Insbesondere sind keine Angaben zur Phänotypologie der Täter gemacht worden.

Lagen Ihnen Hinweise des Opfers auf die Phänotypologie der Täter vor?

Haben Sie Polizeikräften, im Rahmen der Nahbereichsfahndung, intern Hinweise auf die Phänotypologie der Täter gegeben?

Falls ja, warum wurde diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit weiter gegeben?

Gibt es interne Anweisungen die Phänotypologie von Tätern nicht zu nennen, wenn diese voraussichtlich einen Migrationshintergrund haben?

Legen Sie bitte die internen Dokumente vor, die die Weitergabe von Hinweisen auf die Phänotypologie von Tätern regeln.

Aus welchem Milieu stammt der erste Täter, der eine Beteiligung an diesem Vorfall eingeräumt hat?

Ist der Täter Deutscher Staatsbürger, oder hat er eine andere Nationalität.
Legen Sie bitte die Nationalität offen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die P…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lynchjustiz-Überfall [#30867]
Datum
17. Juni 2018 15:23
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Polizei Bremen hat es unterlassen, im Falle des Lynchjustiz-Überfalls eine detaillierte Täterbeschreibung herauszugeben. Insbesondere sind keine Angaben zur Phänotypologie der Täter gemacht worden. Lagen Ihnen Hinweise des Opfers auf die Phänotypologie der Täter vor? Haben Sie Polizeikräften, im Rahmen der Nahbereichsfahndung, intern Hinweise auf die Phänotypologie der Täter gegeben? Falls ja, warum wurde diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit weiter gegeben? Gibt es interne Anweisungen die Phänotypologie von Tätern nicht zu nennen, wenn diese voraussichtlich einen Migrationshintergrund haben? Legen Sie bitte die internen Dokumente vor, die die Weitergabe von Hinweisen auf die Phänotypologie von Tätern regeln. Aus welchem Milieu stammt der erste Täter, der eine Beteiligung an diesem Vorfall eingeräumt hat? Ist der Täter Deutscher Staatsbürger, oder hat er eine andere Nationalität. Legen Sie bitte die Nationalität offen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) …
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall [#30867]
Datum
20. Juli 2018 15:07
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizei Bremen
Sehr geehrter Absender, ich bin bis zum 24. Juli 2018 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet, …
Von
Polizei Bremen
Betreff
Automatische Antwort: Lynchjustiz-Überfall [#30867]
Datum
20. Juli 2018 15:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Absender, ich bin bis zum 24. Juli 2018 nicht im Hause. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet, sie erreicht mich jedoch nach meiner Rückkehr. In sehr dringenden Datenschutzangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Koch, den Sie unter der Rufnummer 0421 362-12055 erreichen können. In eiligen Schadenersatzangelegenheiten sprechen Sie bitte mit Frau Schnutz, Tel. 0421 362-12054 Vielen Dank! Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) …
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Automatische Antwort: Lynchjustiz-Überfall [#30867]
Datum
30. Juli 2018 18:58
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) …
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Automatische Antwort: Lynchjustiz-Überfall [#30867]
Datum
30. Juli 2018 18:59
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
3. August 2018 18:08
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30867 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Abfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet wurde und auch auf meine Erinnerung keine Rückmeldung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) …
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
3. August 2018 18:09
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) …
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
3. August 2018 18:09
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in die von fragdenstaat.de für die Polizei Bremen hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht m…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
20. August 2018 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die von fragdenstaat.de für die Polizei Bremen hinterlegte E-Mail-Adresse ist nicht mehr aktuell, so dass Ihre Anfrage die Polizei Bremen nicht erreicht haben wird. Dieses Problem besteht dadurch, dass es sich bei fragdenstaat.de nicht um eine offizielle Seite der Freien Hansestadt Bremen handelt, sondern um ein privates Portal zur vereinfachten Antragstellung für Informationszugangsanfragen. Bitte stellen Sie daher Ihre Anfrage nochmals auf anderem Wege, z.B. an die allgemeinen Funktions-E-Mail-Adressen <<E-Mail-Adresse>> oder <<E-Mail-Adresse>> . Alternativ können Sie auch das Antragsformular im Transparenzportal (https://www.transparenz.bremen.de/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.83323.de) verwenden und den Senator für Inneres anschreiben. Falls Sie dann keine oder nur eine unzureichende Antwort erhalten sollten, können Sie sich gerne nochmals an uns wenden. Sofern Sie auf diesem Wege Erfolg haben sollten, wären wir Ihnen verbunden, wenn Sie dies auch fragdenstaat.de mitteilen könnten und dort die aktuelle E-Mail-Adresse angeben könnten, damit nicht weitere Anfragen im Nirwana und dann grundlos bei uns landen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie teilten mir am 20.08.2018 mit, das ich mich mit meiner Anfrage an die Fun…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
31. Oktober 2018 15:53
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie teilten mir am 20.08.2018 mit, das ich mich mit meiner Anfrage an die Funktions-E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu wenden hätte. Dies habe ich am 22. September getan und bis heute keine Beantwortung erhalten. Die gesetzlichen Fristen wurden nicht eingehalten. Bitte seien Sie so kooperativ und leiten diese Anfrage an die Zuständigen weiter. In der angehängten Datei finden Sie den Schriftverkehr mit der von Ihnen genannten Funktions-E-Mail-Adresse. Ich möchte Sie bitten sich für eine gesetzeskonforme Bearbeitung meiner Anfrage einzusetzen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - schriftverkehr-funktions-e-mail-adresse.pdf Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Polizei Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantworten wir wie folgt: Wi…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. März 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantworten wir wie folgt: Wir orientieren uns in unseren Meldungen an dem Pressekodex. In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten erwähnt, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht. Beispiele: Es liegt eine besonders schwere oder außergewöhnliche Straftat vor (Organisierte Kriminalität, Mord, Folter, Sprengstoffanschlag, sexuelle Straftaten im öffentlichen Raum). Die Polizei Bremen hat eine Dienstanweisung über die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die die Regeln festlegt. Wir betreiben eine offensive, transparente, wahrheitsgemäße und aktuelle Pressearbeit. Wir machen das neutral, unabhängig von Herkunft und Nationalität der Beteiligten, aber auch ausdrücklich ohne Hysterie oder Angst vor Kritik in den Kommentaren. Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Presserats unter http://www.presserat.de/presserat/downloads/ zu finden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die bisherige Bearbeitung meiner Anfrage. Meine Informationsf…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
23. März 2019 14:33
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die bisherige Bearbeitung meiner Anfrage. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen aber nur teilweise beantwortet. Die Beantwortung dieser Fragen stehen noch aus. Lagen Ihnen Hinweise des Opfers auf die Phänotypologie der Täter vor? Haben Sie Polizeikräften, im Rahmen der Nahbereichsfahndung, intern Hinweise auf die Phänotypologie der Täter gegeben? Falls ja, warum wurde diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit weiter gegeben? Aus welchem Milieu stammt der erste Täter, der eine Beteiligung an diesem Vorfall eingeräumt hat? Ist der Täter Deutscher Staatsbürger, oder hat er eine andere Nationalität. Legen Sie bitte die Nationalität offen. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Lynchjustiz-Überfall“ [#30867] [#30867]
Datum
8. April 2019 18:36
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bremen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/30867 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Bearbeitungszeit insgesamt schon viel zu lange überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 30867.pdf - 2018-10-31_1-schriftverkehr-funktions-e-mail-adresse.pdf - 2019-03-08_1-image001.gif - 2019-03-08_1-image003.jpg Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Mai 2019 16:42
Status
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AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchj…
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Betreff
AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867]
Datum
8. Juni 2019 12:49
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 324 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchj…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867]
Datum
8. Juni 2019 12:50
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 324 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2019 12:50
Status
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AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchj…
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Betreff
AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867]
Datum
8. Juni 2019 12:50
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 324 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchj…
An Polizei Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867]
Datum
15. Juni 2019 13:33
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 331 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchj…
An Polizei Bremen Details
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Betreff
AW: Beschwerde nach § 13 BremIFG [#30867]
Datum
15. Juni 2019 13:33
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 331 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Polizei Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbeding kann Ihre Anfrage erst Anfang August 2019 abschließend bearbeitet werd…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Anfrage nach dem IfG, „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018
Datum
11. Juli 2019 17:20
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbeding kann Ihre Anfrage erst Anfang August 2019 abschließend bearbeitet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß
Polizei Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegen uns noch nicht alle zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erfo…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
5. August 2019 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegen uns noch nicht alle zur abschließenden Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen vor. Sie erhalten in Kürze eine weitere Nachricht. Bereits jetzt weisen wir darauf hin, dass Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz grundsätzlich Kostenpflichtig sind. Im vorliegenden Falle wird nach § 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz eine Gebühr zu erheben sein. Über die Höhe dieser Gebühr wurde noch nicht entschieden. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie bei der Berechnung der Kosten unbedingt darauf, das mir keine Kos…
An Polizei Bremen Details
Von
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Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
6. August 2019 08:35
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beachten Sie bei der Berechnung der Kosten unbedingt darauf, das mir keine Kosten in Rechnung gestellt werden, die nun durch Ihre ungesetzliche Bearbeitung entstehen. Sofort, als der Vorfall in der Presse war, habe ich meine Anfrage gestellt. Der Fall war sehr prominent und Sie hätten durch kurzes Telefonieren den bearbeitenden Beamten ermitteln können. Der hatte damals noch alle erforderlichen Akten auf seinem Schreibtisch und hätte alle meine Fragen kurz telefonisch beantworten können. Das die Akten nun erst mühsam gesucht werden müssen und dadurch nun weitere Kosten entstehen ist Ihrer Arbeitsweise geschuldet. Die gesetzlichen Fristen zur Bearbeitung solcher Anfragen sind auch deshalb so kurz gesetzt, um die Kosten der Beantwortung klein zu halten. Sie haben die Verwaltungskosten maximiert, statt Sie zu minimieren. Ich darf Sie um Berücksichtigung dieses Umstandes bei der Gebührenfestellung bitten. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wu…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
16. August 2019 08:41
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lynchjustiz-Überfall“ vom 17.06.2018 (#30867) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 393 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Herr Schwenke, ich habe mich am 30.0.6.2019 per Mail an den Polizeipräsidenten von Bremen gewandt. Ziel war es mit einer Fachaufsichtsbeschwerde die Überprüfung der Nichtbearbeitung meiner Anfrage einzuleiten. Mir wurde weder der Eingang meiner Beschwerde bestätigt, noch sind Sie seitdem in dieser Angelegenheit tätig geworden. Teilen Sie mir bitte mit, wer die Fachaufsicht über Sie hat,. Ich möchte sicher stellen, das meine Fachaufsichtsbeschwerde auch wirklich bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie abermals um Vermittlung bitten. Ich habe versucht am 30.06.2019 Facha…
An Polizei Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
16. August 2019 08:44
An
Polizei Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie abermals um Vermittlung bitten. Ich habe versucht am 30.06.2019 Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Nichtbeantwortung meines Informationszugangsantrages vom 20.07.2018 durch Herrn Uwe Schwenke beim Polizeipräsidenten in Bremen zu stellen. Weder wurde mir der Eingang meiner Beschwerde bestätigt, noch hat sich seit dem irgendetwas getan. Teilen Sie mir bitte mit, wer die Fachaufsicht über Herrn Schwenke hat und wie ich eine rechtmäßige Bearbeitung einleiten kann. Vielen Dank vorab Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Polizei Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 08.03.2019 eine Antwort auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfre…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Lynchjustiz-Überfall, Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#30867]
Datum
4. September 2019 16:41
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 08.03.2019 eine Antwort auf Ihre o.a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten. Weitergehende Informationen können nicht erteilt werden. Nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1d des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes besteht kein Anspruch auf Informationszugang wenn und solange das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens, den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren, die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswidrigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen oder die Strafvollstreckung haben kann. Wir haben von der Staatsanwaltschaft Bremen die Information erhalten, dass im vorliegenden Fall ein Gerichtsverfahren anhängig ist. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen. Durch die Herausgabe von Informationen könnte das laufende Verfahren beeinträchtigt werden. Außerdem gelten nach § 1 Abs. 3 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes die dortigen Regelungen nicht, sofern der Zugang zu amtlichen Informationen in anderen Rechtsvorschriften abschließend geregelt ist. Im vorliegenden Fall gelten die gesetzlichen Regelungen der Strafprozessordnung, hiernach ist für einzelfallbezogene Auskünfte im Zusammenhang mit Inhalten aus Ermittlungsverfahren die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft gegeben. Eine weitergehende Beantwortung Ihrer Anfrage ist uns daher aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. Mit freundlichem Gruß