Machbarkeitsstudie BAB 5 Friedberg-Frankfurter Kreuz

Die Machbarkeitsstudie, die den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und dem Frankfurter Kreuz prüft.

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden.

Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des UIG.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Machbarkeitsstudie, die den zehns…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Machbarkeitsstudie BAB 5 Friedberg-Frankfurter Kreuz [#281432]
Datum
19. Juni 2023 14:45
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Machbarkeitsstudie, die den zehnspurigen Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und dem Frankfurter Kreuz prüft. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden. Bei den Informationen handelt es sich um Umweltinformationen im Sinne des UIG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 281432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281432/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie BAB 5 Friedberg-Frankfurter Kreuz“ vom 19.06.20…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie BAB 5 Friedberg-Frankfurter Kreuz [#281432]
Datum
21. Juli 2023 09:50
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie BAB 5 Friedberg-Frankfurter Kreuz“ vom 19.06.2023 (#281432) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Philipp Schönberger
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Ablehnender Bescheid Ablehnung, weil interne Mitteilung.
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnender Bescheid
Datum
16. August 2023
Status
Warte auf Antwort
Ablehnung, weil interne Mitteilung.
Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Widerspruch [#281432] per Mail und Fax ------- Guten Tag, hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 14.08.2023, …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Betreff
Widerspruch [#281432]
Datum
16. August 2023 19:14
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
per Mail und Fax ------- Guten Tag, hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 14.08.2023, mit dem Sie meinen Antrag vom 19.06.2023 abgelehnt haben, Widerspruch ein. Diesen begründe ich wie folgt: Die Ablehnung unter Berufung auf § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG ist rechtswidrig. Bei der Machbarkeitsstudie handelt es sich nicht um eine interne Mitteilung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Schon die nicht weiter substantiierte Behauptung, die Machbarkeitsstudie stelle eine Meinungsäußerung dar, ist offenkundig verfehlt. Sie werden Ihrer Darlegungslast nicht gerecht. Außerdem erfasst § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG ohnehin nur Mitteilungen innerhalb einer informationspflichtigen Stelle, nicht aber zwischen mehreren. Im Übrigen schützt die Vorschrift Kommunikationsprozesse innerhalb einer Behörde, nicht aber deren Grundlagen wie Stellungnahmen, Gutachten oder Dokumentationen. Ich bitte daher um Übersendung der angeforderten Unterlage. Mit freundlicahen Grüßen Philipp Schönberger Anfragenr: 281432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281432/ Postanschrift Philipp Schönberger << Adresse entfernt >>

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Philipp Schönberger
Philipp Schönberger
Widerspruch [#281432]
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Philipp Schönberger
Via
Fax
Betreff
Widerspruch [#281432]
Datum
16. August 2023 19:16
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
25,3 KB