Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting

Das Protokoll des Kick-Off Meetings mit den Teilnehmern der zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie beauftragten PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie die sonstigen Beauftragungsunterlagen, aus denen sich Umfang und Gegenstand der Beauftragung ergeben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2024
  • Frist
    23. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Protokoll des Kick-Off Meetings m…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting [#303743]
Datum
21. März 2024 09:28
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Protokoll des Kick-Off Meetings mit den Teilnehmern der zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie beauftragten PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH sowie die sonstigen Beauftragungsunterlagen, aus denen sich Umfang und Gegenstand der Beauftragung ergeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303743/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting [#303743]
Datum
23. April 2024 08:50
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting“ vom 21.03.2024 (#303743) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit - Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S. 31) – Protokoll Kick-Off Meeting (#303743)
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit - Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S. 31) – Protokoll Kick-Off Meeting (#303743)
Datum
24. April 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting [#303743]
Datum
26. April 2024 19:59
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting“ vom 21.03.2024 (#303743) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs.…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting [#303743]
Datum
29. April 2024 20:27
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting“ vom 21.03.2024 (#303743) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#862 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting [#303743]
Datum
30. April 2024 07:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium des Innern und für Heimat Referat Z II 4 - 13002/28#862 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr IFG Antrag vom 21. März 2024 wurde mit Bescheid vom 24. April 2024 beantwortet und an die von Ihnen angegebene Postanschrift versandt. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Machbarkeitsstudie "Bundeseinwanderungsbehörde" (BT-Drs. 20/7934, S.31) - Protokol Kick-Off Meeting“ [#303743]
Datum
7. Mai 2024 18:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303743/ Das BMI führt aus, dass die beantragte Herausgabe der Unterlagen den Prozess der Erstellung der Studie gefährden würde und lehnt daher die Herausgabe unter Verweis auf § 4 IFG ab. Nach unserem Verständnis wurde die Anfrage zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da die Veröffentlichung von Umfang und Gegenstand der Beauftragung inkl. des Protokolls des Kick-Off Meetings nicht geeignet erscheint, den Erfolg der Entscheidung bzw. der bevorstehenden behördlichen Maßnahmen zu vereiteln. Eine derartige Ablehnung erfordert, dass der Erfolg der Entscheidung vereitelt wird, weil "diese bei Offenbarung der Information voraussichtlich, überhaupt nicht mit anderem Inhalt oder wesentlich später" zustande käme. Dies ist nicht ausreichend belegt. Das BMI führt an, dass die Auftragnehmerin durch Herausgabe der Informationen in ihrer unabhängigen Tätigkeit 1. insbesondere im Hinblick auf ihren Ergebnishorizont, sowie 2. in ihrer Entscheidung darüber, welche Informationen sie in die Studie einfließen lässt und welche Stellen zu berücksichtigen sind, und 3. durch Bekanntgabe der Interpretation der Auftragslage, der geplanten Methodik sowie der möglichen Optionenräume gestört werde, da sie durch die Bekanntgabe den Einflüssen der (interessierten) Öffentlichkeit ausgesetzt wäre. Diese Argumentation ist angesichts der Person der Auftragnehmerin wenig überzeugend. Die PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH ist ein Beratungsunternehmen, dass zu 100% in öffentlicher Hand ist und 1.100 Mitarbeiter beschäftigt. Das Ranking Hidden Champions of Consulting (Capital/WGMB) bezeichnete PD im Jahrgang 2022/2023 vor PwC, Accenture, Deloitte und KPMG als bestes Beratungsunternehmen der Kategorie „Public Sector“. Es kann bei einem derart professionellen Beratungsunternehmen davon ausgegangen werden, dass dieses sich über die Wirkung der Machbarkeitsstudie auf die Öffentlichkeit unabhängig von einer Veröffentlichung der erbetenen Unterlagen bewusst ist und sich zum auch von entsprechenden Einflüssen im Rahmen der wissenschaftlichen Methodik zu distanzieren fähig ist. Zudem nimmt § 4 Abs. 1 Satz 2 IFG Gutachten und Stellungnahmen Dritter explizit vom Anwendungsbereich des Schutzes des behördlichen Entscheidungsprozesses aus, da es sich dabei um "abgrenzbare Erkenntnisse (handelt), die die Verfahrensherrschaft der Behörde typischerweise nicht beeinträchtigen" (S. 12). Wenn bereits das gesamte Gutachten vom Anwendungsbereich des § 4 IFG ausgenommen sein wird, muss dies umso mehr noch für den Umfang der Beauftragung und das Protokoll des Kick-Off Meetings gelten. Das BMI hat in der Ablehnung zwar erklärt, dass trotz der Tatsache, dass es sich bei dem Auftragnehmer um einen Behördenexternen handelt, der Schutzzweck des § 4 IFG tangiert sei, dies aber nicht zu begründen vermocht. Insofern überzeugt die Ausführung ebenso wenig wie die Ablehnung insgesamt. Selbstverständlich sind wir mit einer Anonymisierung der personenbezogenen Angaben zum Schutz von Persönlichkeitsrechten einverstanden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303743.pdf - 2024-04-24_1-infg-anfrage-machbarkeitsstudie.pdf Anfragenr: 303743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303743/