Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools

da ich persönlich vom Einsatz des neuen KI-Tools betroffen bin, bitte ich um Übersendung der Machbarkeitsstudie. Laut Presseberichten dient das KI-Tool dazu, deutsche Medieninhalte zu durchsuchen und zu klassifizieren.
Ferner bitte ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Außerdem bitte ich um Übersendung der Datenschutz-Folgenabschätzung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da ich persönl…
An Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools [#242346]
Datum
3. März 2022 07:34
An
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ich persönlich vom Einsatz des neuen KI-Tools betroffen bin, bitte ich um Übersendung der Machbarkeitsstudie. Laut Presseberichten dient das KI-Tool dazu, deutsche Medieninhalte zu durchsuchen und zu klassifizieren. Ferner bitte ich um Mitteilung, auf welcher Grundlage Sie personenbezogene Daten verarbeiten. Außerdem bitte ich um Übersendung der Datenschutz-Folgenabschätzung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242346/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen dankend den Erhalt Ihrer Anfrage vom 03.03.2022. Diese wird nun von der zu…
Von
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Betreff
BLM wfi: (BES-10287) WG: Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools [#242346]
Datum
7. März 2022 17:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen dankend den Erhalt Ihrer Anfrage vom 03.03.2022. Diese wird nun von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Das kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Im Anschluss kommen wir wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools“…
An Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BLM wfi: (BES-10287) WG: Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools [#242346]
Datum
5. April 2022 16:13
An
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools“ vom 03.03.2022 (#242346) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mail vom 03.01.2022 sowie Ihre Erinnerung vom 05.04.2022 zurück, in d…
Von
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
Betreff
AW: Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools [#242346]
Datum
14. April 2022 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir kommen auf Ihre E-Mail vom 03.01.2022 sowie Ihre Erinnerung vom 05.04.2022 zurück, in der Sie zum Thema „Einsatz des neuen KI-Tools“ die Übersendung einer Machbarkeitsstudie, die Nennung der Grundlage, auf der personenbezogene Daten verarbeitet werden und die Übersendung der Datenschutzfolgenabschätzung erbitten. Wir weisen wir darauf hin, dass das Recht auf Auskunft gemäß Art. 39 BayDSG voraussetzt, dass eines berechtigten Interesses glaubhaft dargelegt wird. Ein solches können wir Ihrer E-Mail vom 03.1.2022 nicht entnehmen. Zudem dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass ein Auskunftsanspruch nicht gewährt werden kann, sofern die Belange der Öffentlichen Sicherheit beeinträchtigt werden oder im Einzelfall Anspruchshindernisse vorliegen. Im Übrigen sieht das Recht auf Auskunft nach Art. 39 BayDSG keine Frist zur Beantwortung vor. Für vorgenannte Auskunft werden keine Kosten erhoben. Der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte, etwa zur Veröffentlichung im Internet, widerspreche ich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verb…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Machbarkeitsstudie zum Einsatz eines KI-Tools“ [#242346]
Datum
19. April 2022 08:07
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/242346/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil trotz berechtigtem Interesse (im Prinzip ist jeder Verbraucher/Bürger im Internet vom Einsatz des KI-Tools betroffen) keine Auskunft gegeben wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 242346.pdf Anfragenr: 242346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242346/

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. April 2022 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.