Mahngebühren
Guten Tag,
bitte legen Sie Dokumente (Sitzungsprotokolle des Senats z.B.) vor, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch".
Bitte legen Sie eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor:
- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr
- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche
- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung
Dies ist ein Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Bitte senden Sie eine Empfangsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum9. November 2023
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12. Dezember 2023
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