Mahngebühren
Guten Tag,
könnten Sie bitte Dokumente (wie Sitzungsprotokolle des akademischen Senats oder der Bibliotheksleitung) zur Verfügung stellen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch".
Bitte legen Sie auch eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor:
- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr
- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche
- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW).
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens dennoch gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich bitte Sie gemäß § 5 Abs. 2 IFG NRW mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort verspätet
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Datum15. November 2023
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19. Dezember 2023
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