Mahngebühren

Guten Tag,

könnten Sie bitte Dokumente (wie Sitzungsprotokolle des akademischen Senats oder der Bibliotheksleitung) zur Verfügung stellen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch".

Bitte legen Sie auch eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor:
- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr
- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche
- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Guten Tag, könnten Sie bitte Dokumente (wie Sitzungsprotokolle des akademischen Senats oder der Bibliotheksleitun…
An Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahngebühren [#292433]
Datum
15. November 2023 18:22
An
Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, könnten Sie bitte Dokumente (wie Sitzungsprotokolle des akademischen Senats oder der Bibliotheksleitung) zur Verfügung stellen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch". Bitte legen Sie auch eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor: - Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr - Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren - Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren - Begründungen der formellen und informellen Widersprüche - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche - Begründung der Rücknahme oder Reduzierung Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292433/
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Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der von Ihnen g…
Von
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Betreff
Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023
Datum
16. November 2023 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend der von Ihnen geäußerten Bitte bestätige ich Ihnen zunächst den Eingang der o.g. Anfrage hier am 15.11.2023. Bezüglich Ihrer Anfrage muss nach erster Sichtung des Umfangs der erbetenen Informationen hier von einem nicht unwesentlichen Verwaltungsaufwand ausgegangen werden, da die erbetenen Informationen hier so nicht in einer Aufstellung bereits vorliegen, sondern erst zusammengestellt werden müssten. Dies beinhaltet auch eine Prüfung, ob überhaupt (z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit) Informationen herausgegeben werden dürfen. Ausgehend von einem geschätzten Aufwand von mindestens zwei Zeitstunden gehe ich von zu erhebenden Gebühren im Umfang von mind. 50,00 EUR aus, wobei die tatsächliche Höhe der zu erhebenden Gebühren erst nach Abschluss der Bearbeitung erfolgen kann. Ich darf darauf hinweisen, dass nach der Tarifstelle 1.2.1 der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) der Gebührenrahmen in einfachen Fällen 0 bis 100 EUR beträgt und damit die Anfrage entgegen Ihrer Ansicht gerade nicht zwingend kostenfrei zu beantworten ist. Insoweit bitte ich Sie um Rückmeldung, ob Sie an Ihrem Gesuch festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433] Sehr << Anrede >> könnten Sie bitte zunäch…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433]
Datum
18. November 2023 07:51
An
Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> könnten Sie bitte zunächst ausreichend konkretisieren, in welcher Form die von mir begehrten Informationen vorliegen und welchen Umfang sie haben? Es wurden zwei von einander unabhängige Anfragen (in einer Nachricht) gestellt: 1. Bestimmung des legitimen Zwecks, der mit Mahngebühren verfolgt wird 2. Statistik zum Erfolg von Widersprüchen gegen Mahngebühren, einschließlich der Gründe für die Widersprüche sowie die Bescheidung bzw. Stattgabe der Widersprüche. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292433/
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AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433] Sehr << Antragsteller:in >> h…
Von
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Betreff
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433]
Datum
29. November 2023 18:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich des von Ihnen erbetenen Zwecks der Mahn- bzw. Säumnisgebühren können Protokolle etc. über den Inhalt einzelner Beratungen unter Verweis auf die Regelung des § 4 Abs. 2 Nr. 1 AIG Bbg nicht übersandt werden. Ich kann Ihnen jedoch Mitteilen, dass die Festsetzung über die Erhebung von Säumnisgebühren bzw. –kosten u.a. auch auf dem Zweck beruht, ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Beträge als auch (nachrangig) der Abgeltung von Verwaltungsaufwendungen, die hier mit der zusätzlichen Verwaltungsarbeit entstehen, zu schaffen. Soweit Sie eine Statistik über den Erfolg von Widersprüchen als auch eine nähere Darlegung der dortigen Entscheidungsgründe erbeten liegt eine solche Statistik hier nicht vor und müsste insoweit erst – nach individueller Prüfung der etwaig bereits abgelegten Akten - erstellt werden, was neben den erbetenen weiteren Informationen den dargestellten (Mindest-)Umfang von 2 Zeitstunden und damit Kosten im Umfang von mindestens 50 EUR zur Folge hätte. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie nunmehr um abschließende Erklärung bitten, ob Sie an dem gestellten – kostenpflichtigen – Ersuchen festhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass bis zu einer solchen verbindlichen Erklärung von Ihnen hier zunächst keine weiteren Auskünfte erteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433] Guten Tag, << Antragsteller:in >&…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433]
Datum
30. November 2023 17:07
An
Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Sie teilen mit, "dass die Festsetzung über die Erhebung von Säumnisgebühren bzw. -kosten u.a. auch auf dem Zweck beruht, ein Druckmittel eigener Art zur Durchsetzung fälliger Beträge als auch (nachrangig) der Abgeltung von Verwaltungsaufwendungen, die hier mit der zusätzlichen Verwaltungsarbeit entstehen, zu schaffen." Könnten Sie bitte die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Verhältnismäßigkeitsprüfungen vorlegen? 2. Sie teilen auch mit, dass "eine Statistik über den Erfolg von Widersprüchen als auch eine nähere Darlegung der dortigen Entscheidungsgründe" nicht geführt wird. Gemäß § 3 Anlage 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO) dient "[d]as Verwalten von Schriftgut [...] der Nachvollziehbarkeit, Rechtmäßigkeit und der Kontinuität des Verwaltungshandelns." Vor diesem Hintergrund dürfte das Führen einer Statistik, die Auskunft über die von mir genannten Aspekte gibt, zu den Aufgaben bei der Verwaltung von Schriftgut gehören. Es kann somit keine Gebühr für individuell zurechenbaren Verwaltungsaufwand erhoben werden. Könnten Sie bitte die Informationen zu 1. und 2. gebührenfrei zur Verfügung stellen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292433/
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AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433] Sehr << Antragsteller:in >> e…
Von
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Betreff
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433]
Datum
30. November 2023 21:20
Status
Sehr << Antragsteller:in >> entsprechend Ihrer Frage verweise ich auf den hier bereits dargestellten - und zuletzt auch ober- bzw. höchstrichterlich geklärten - Standpunkt, dass Auskünfte auf Grundlage des AIG entsprechend der hierzu ergangenen Rechtsverordnung gerade nicht regelmäßig kostenfrei erfolgen, sondern (im angemessenen Umfang) den mit der Zusammenstellung der Unterlagen/Informationen verbundenen Verwaltungsaufwand auch darstellen dürfen bzw. aus haushalterischen Gründen müssen. Vor diesem Hintergrund kann eine (weitere) gebührenfreie Beantwortung Ihrer Fragen nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433] Sehr << Anrede >> in meiner v…
An Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [ EXT ] AW: Ihre Anfrage Nr. 292433 v. 15. November 2023 [#292433]
Datum
10. Dezember 2023 18:41
An
Europa-Universität Viadrina. Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meiner vorhergehenden Email habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass die Universität für den Verwaltungsaufwand des Führens (oder Herstellens) einer Statistik nicht eine Gebühr erheben kann, wenn eine solche Statistik zu den Aufgaben gemäß § 3 Anlage 1 GGO gehört. Könnten Sie hierauf bitte eingehen? Bezüglich der von mir erbetenen Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu Säumnisgebühren wegen des Versäumnisses von Verlängerungsfristen für entliehene Medien der Universitätsbibliothek benötige ich zunächst eine Auskunft über den Umfang der Dokumentation, da ich andernfalls keine Entscheidung darüber treffen kann, ob eine Gebühr in Höhe von 50 € hierfür angemessen ist. Könnten Sie diese Auskunft bitte geben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292433/