Mahngebühren

Guten Tag,

bitte legen Sie Dokumente (Sitzungsprotokolle des Senats z.B.) vor, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch".

Bitte legen Sie eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor:

- Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr
- Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren
- Begründungen der formellen und informellen Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche
- Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche
- Begründung der Rücknahme oder Reduzierung

Dies ist ein Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Bitte senden Sie eine Empfangsbestätigung.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte legen Sie Dokumente (Sitzungsprotokolle des Senats z.B.) vor, in denen die Kriterien für die Fes…
An Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mahngebühren [#291959]
Datum
9. November 2023 15:23
An
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte legen Sie Dokumente (Sitzungsprotokolle des Senats z.B.) vor, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren (gemäß Gebührenordnung) benannt sind. Mit Kriterien sind nicht die Inhalte der Gebührenordnung und Rahmengebührenordnung gemeint, sondern die allgemeinen Gründe für die Festlegung von Mahngebühren wie z.B. 'Kompensation für erhöhten Verwaltungsaufwand' oder 'Abschreckung' oder 'Vergeltung' (i.S.v. Strafzwecktheorien) sowie bezüglich der Höhe der Mahngebühren wie "0,50 Cent pro Buch ist erfahrungsgemäß nicht abschreckend genug" oder "nur wegen der Drohung mit Mahngebühren geben Nutzer/innen entliehene Bücher zurück" oder "die Mahnung erzeugt Verwaltungskosten in Höhe von 2 Euro pro Buch". Bitte legen Sie eine Statistik zu folgenden Vorgängen in den vergangenen 5 Jahren vor: - Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr - Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren - Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren - Begründungen der formellen und informellen Widersprüche - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche - Begründung der Rücknahme oder Reduzierung Dies ist ein Antrag nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Bitte senden Sie eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291959/
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Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Anfragen unter Bezugnahme auf § 3 Abs…
Von
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Betreff
AW: Mahngebühren [#291959]
Datum
13. November 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Anfragen unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sind an der TU Berlin an den Servicebereich Recht zu richten. Die Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an den Servicebereich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, << Antragsteller:in >> FragdenStaat hat meine Informationsfreiheitsanfrage an die bei der …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mahngebühren [#291959]
Datum
14. November 2023 08:35
An
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> FragdenStaat hat meine Informationsfreiheitsanfrage an die bei der Plattform hinterlegte Emailadresse gesendet. Könnten Sie bitte die Adresse bei FragdenStaat aktualisieren, falls sie nicht mehr aktuell ist? Könnten Sie bitte kurz beschreiben, warum Sie meine Anfrage nicht an die zuständige Dienststelle weiterleiten können? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291959/
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Guten Tag << Antragsteller:in >> die bei FragdenStaat hinterlegte Mailadresse für die TU Berlin laute…
Von
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Betreff
AW: Mahngebühren [#291959]
Datum
14. November 2023 11:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> die bei FragdenStaat hinterlegte Mailadresse für die TU Berlin lautet: <<E-Mail-Adresse>>. https://fragdenstaat.de/behoerde/14452/technische-universitat-berlin-universitatsbibliothek/ Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an diese Mailadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wenn die bei FragdenStaat hinterlegte Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> lautet, wieso wurde m…
An Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mahngebühren [#291959]
Datum
14. November 2023 14:51
An
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wenn die bei FragdenStaat hinterlegte Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> lautet, wieso wurde meine Email an eine andere Emailadresse gesandt? Hat <<E-Mail-Adresse>> meine Email vielleicht an Sie gesandt, damit Sie sie bearbeiten? Ich kann die Email nicht weiterleiten, weil es eine solche Funktion auf FragdenStaat nicht gibt. Könnten Sie das Problem bitte mit FragdenStaat und <<E-Mail-Adresse>> klären? Könnten Sie bitte noch meine Frage in der vorherigen Email beantworten: Wieso leiten Sie meine Email nicht an <<E-Mail-Adresse>> weiter? Wäre das nicht der einfachste Weg? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291959/
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Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 9.11.2023 nach § 3 Abs. 1…
Von
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023
Datum
28. November 2023 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 9.11.2023 nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) beantworten wir wie folgt: Es gibt keine Unterlagen, in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren beschrieben sind. Die rechtlichen Grundlagen für die Mahngebühren sind die Rahmengebührenordnung und die Rahmenbenutzungsordnung. In der Rahmengebührenordnung und den dazugehörigen Festlegungen wird die Höhe der Gebühren definiert, in der Rahmenbenutzungsordnung die Tatsache festgeschrieben, dass Gebühren erhoben werden (§ 17). Dokumente, die definieren, ob es sich bei Mahngebühren nach § 12 der Rahmengebührenordnung zur Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen der Technischen Universität Berlin (Rahmengebührenordnung TUB - RGebO) um Verwaltungsgebühren oder um Säumnisgebühren handelt, gibt es nicht. - Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr Erfasst werden nur die Mahngebühren, also die Summe pro Monat, nicht die Anzahl der gemahnten Nutzer*innen. - Anzahl der formellen Widersprüche gegen Mahngebühren Wird statistisch nicht erfasst. - Anzahl der informellen Widersprüche gegen Mahngebühren Wird statistisch nicht erfasst. - Begründungen der formellen und informellen Widersprüche Wird statistisch nicht erfasst. - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche Erfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund formeller Widersprüche. - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge informeller Widersprüche Erfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund informeller Widersprüche. - Begründung der Rücknahme oder Reduzierung Gründe für Erlasse werden im monatlichen Gebührenbericht Erlass der Universitätsbibliotheken der TU und UdK vermerkt, aber nicht statistisch ausgewertet oder der Widerspruchsart zugeordnet. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023 [#291959] Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre A…
An Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 9.11.2023 [#291959]
Datum
30. November 2023 16:45
An
Technische Universität Berlin Universitätsbibliothek
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Sie teilen mit, dass es keine Unterlagen gebe, "in denen die Kriterien für die Festlegung und die Bestimmung der Höhe von Mahngebühren beschrieben sind." Ist dies so zu verstehen, dass der Sinn und Zweck von Mahngebühren unbekannt ist und folglich vonseiten der Universität oder der Universitätsbibliothek auch noch nie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchgeführt wurde, weil ohne die Kenntnis des legitimen Zwecks, der verfolgt werden soll, auch die Feststellung der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme 'Mahngebühr' nicht überprüft werden kann? Sie teilen weiter mit, dass es keine Dokumente gebe, die definieren, ob es sich bei Mahngebühren um Verwaltungsgebühren oder um Säumnisgebühren handelt. Ist Ihre Mitteilung so zu verstehen, dass die Feststellung, ob die festgelegten Mahngebühren recht- und verhältnismäßig sind, auch bezüglich der Bestimmung als Verwaltungs- oder Säumnisgebühr nicht möglich ist? (Verwaltungsgebühren unterliegen anderen Anforderungen als Säumnisgebühren (Äquivalenzprinzip etc.).) - Anzahl der gemahnten Nutzer/innen pro Jahr Erfasst werden nur die Mahngebühren, also die Summe pro Monat, nicht die Anzahl der gemahnten Nutzer*innen. Könnten Sie bitte diese Summe pro Monat für die letzten 12 Monate mitteilen? - Anzahl der Rücknahme oder Reduzierung von Mahngebühren infolge formeller Widersprüche Erfasst werden alle Erlasse als solche, nicht aber explizit Erlasse aufgrund formeller Widersprüche. Könnten Sie bitte die Anzahl der Erlasse pro Monat für die letzten 12 Monate mitteilen? - Begründung der Rücknahme oder Reduzierung Gründe für Erlasse werden im monatlichen Gebührenbericht Erlass der Universitätsbibliotheken der TU und UdK vermerkt, aber nicht statistisch ausgewertet oder der Widerspruchsart zugeordnet. Könnten Sie mir den monatlichen Gebührenbericht für die letzten 12 Monate bitte zur Verfügung stellen oder mitteilen, wo er veröffentlicht ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291959 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291959/