Mail des hessischen Innenministeriums an die Vertreter der sieben anderen Unions-geführten Innenministerien zur Aufnahme des Themas "Einführung der Palantir-Software" in die Tagesordnung der Innenministerkonferenz Mitte Juni 2023

die E-Mail des hessischen Innenministeriums an die Vertreter der sieben anderen Unions-geführten Innenministerien zur Aufnahme des Themas "Einführung der Palantir-Software" in die Tagesordnung der Innenministerkonferenz Mitte Juni 2023

[1] https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/palantir-software-analyse-polizei-100.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die E-Mail des hessischen Innenmi…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mail des hessischen Innenministeriums an die Vertreter der sieben anderen Unions-geführten Innenministerien zur Aufnahme des Themas "Einführung der Palantir-Software" in die Tagesordnung der Innenministerkonferenz Mitte Juni 2023 [#282903]
Datum
1. Juli 2023 14:17
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die E-Mail des hessischen Innenministeriums an die Vertreter der sieben anderen Unions-geführten Innenministerien zur Aufnahme des Themas "Einführung der Palantir-Software" in die Tagesordnung der Innenministerkonferenz Mitte Juni 2023 [1] https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/palantir-software-analyse-polizei-100.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282903/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
II 6-01a01.23-04-23/029 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 1. Juli 2023 haben Sie nach § 80…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Mail des hessischen Innenministeriums an die Vertreter der sieben anderen Unions-geführten Innenministerien zur Aufnahme des Themas "Einführung der Palantir-Software" in die Tagesordnung der Innenministerkonferenz Mitte Juni 2023 [#282903]
Datum
13. Juli 2023 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
II 6-01a01.23-04-23/029 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 1. Juli 2023 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, ihnen die E-Mail des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport an die Unions-geführten Innenministerien zur Anmeldung des Themas "Einführung der Palantir-Software" für die Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2023 zu senden. Der Anspruch auf Informationszugang nach § 80 HDSIG besteht nicht uneingeschränkt. Zum Schutz besonderer öffentlicher und privater Belange ist der Informationszugang nach § 82 HDSIG unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 82 Nr. 2 Buchst. a) HDSIG nicht bei Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf die Beziehung zum Bund oder zu einem anderen Land haben kann. Bei der von Ihnen gewünschten E-Mail handelt es sich um solche Informationen. Die E-Mail diente der Vorbereitung der Beratungen der IMK. Die Beratungen der IMK sind grundsätzlich vertraulich. Die Mitglieder entscheiden jeweils im Einzelfall, ob das Ergebnis der Beratungen veröffentlicht werden darf. Wenn die Veröffentlichung nicht gestattet wurde, haben die Beratungsergebnisse vertraulich zu bleiben. Vorliegend kam ein Beschluss nicht zustande, jedoch lassen auch Vorarbeiten, wie die Vorabstimmung mit anderen Ländern, Rückschlüsse auf den beabsichtigten Inhalt eines Beschlusses zu. Deshalb gilt für Information aus der Vorabstimmung die gleiche Vertraulichkeit wie für die Ergebnisse der Beratungen. Das Bekanntwerden der E-Mail würde die vereinbarte Vertraulichkeit des Abstimmungsprozesses zwischen den Ländern aufheben und kann dadurch nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen Hessens zu anderen Ländern haben. Die IMK als Koordinationsgremium der Ländern bezieht ihre Stabilität aus dem Vertrauen in die Einhaltung der wechselseitig versprochenen Vertraulichkeit der Beratungen. Länder, die vertraulich vermittelte Informationen entgegen ihrem Willen einem Informationszugangsanspruch anderer Länder ausgesetzt sähen, halten im Zweifel die Basis dafür, auch in Zukunft entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen, für zerrüttet. Nach § 82 Nr. 2 Buchst. a) HDSIG besteht deshalb kein Anspruch auf Zugang zu der von Ihnen gewünschten E-Mail. Der Antrag auf Informationszugang wird abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen