Mailverkehr mit Jobcentern zur Verfügungsberechtigung nach § 7 IFG

- den Schriftverkehr mit den Jobcentern, die IFG-Anträge aufgrund fehlender Verfügungsbefugnis nach § 7 IFG abgelehnt hatten

=> in elektronischer Form
=> Es reicht auch der Schriftverkehr mit einem beliebigen dieser Jobcenter, da sich die Argumentationen vermutlich decken

Gemeint sind die Jobcenter, die auch in den 6. Tätigkeitsbericht IFG, S. 93 erwähnt werden:

"Die Anträge wurden nach meiner Intervention schließlich positiv beschieden, mitunter allerdings erst nach längerer, mehrmonatiger Diskussion mit einzelnen Jobcentern."

https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/T%C3%A4tigkeitsberichte/IFG-6TB06_18.pdf?__blob=publicationFile&v=5

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2021
  • Frist
    17. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Schriftverkehr mit d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mailverkehr mit Jobcentern zur Verfügungsberechtigung nach § 7 IFG [#224992]
Datum
15. Juli 2021 15:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Schriftverkehr mit den Jobcentern, die IFG-Anträge aufgrund fehlender Verfügungsbefugnis nach § 7 IFG abgelehnt hatten => in elektronischer Form => Es reicht auch der Schriftverkehr mit einem beliebigen dieser Jobcenter, da sich die Argumentationen vermutlich decken Gemeint sind die Jobcenter, die auch in den 6. Tätigkeitsbericht IFG, S. 93 erwähnt werden: "Die Anträge wurden nach meiner Intervention schließlich positiv beschieden, mitunter allerdings erst nach längerer, mehrmonatiger Diskussion mit einzelnen Jobcentern." https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/T%C3%A4tigkeitsberichte/IFG-6TB06_18.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224992/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juli 2021 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
646,8 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
630,1 KB
signature.asc
1,2 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr IFG Antrag vom 15.7.2021 # 25-780/010 II#0803 [#224992] Az.: 25-780/010 II#0803 Sehr geehrte Damen und He…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag vom 15.7.2021 # 25-780/010 II#0803 [#224992]
Datum
2. September 2021 13:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-780/010 II#0803 Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vermeidung eines Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG dürfen Sie sämtliche dazu notwendigen Schwärzungen vornehmen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224992/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.7.2021 # 25-780/010 II#0803 Der Bund…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.7.2021 # 25-780/010 II#0803
Datum
19. Oktober 2021 17:38
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0803 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in der oben genannten Angelegenheit. Aufgrund der max. Dateigröße erfolgt die Übersendung in mehreren Emails. Mit freundlichen Grüßen