Mainz-App - Datenlieferant für Google - Datenschutzüberprüfung

1) die Ergebnisse Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung der offiziellen Mainz-App
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mainzplus.mainz&hl=de

2) Sollten keine Ergebnisse vorliegen, so bitte ich Sie, folgende Informationen als Hinweise bzw. Beschwerde zu werten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen zu nennen:

3) 6 Tracker (!)
- AltBeacon
- Google AdMob
- Google Analytics
- Google CrashLytics
- Google Firebase Analytics
- Google Tag Manager

4) Die App verlangt zahlreiche Berechtigungen, die m.E. nicht erforderlich sind und der datenschutzrechtlichen Grundforderung nach Datenminimierung widersprechen..

5) Die Datenschutzerklärung zur App aus dem google-Playstore verlinkt zur Datenschutzerklärung der Stadt Mainz.
Aufgrund der technischen und inhaltlichen Verschiedenheit der Anwendungen, dürfte die Datenschutzerklärung für die App unzureichend sein.

Mainz-App - mainzplus CITYMARKETING GmbH
Partner der Landeshauptstadt Mainz und
des Tourismusfonds Mainz e.V.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die Ergebnisse…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mainz-App - Datenlieferant für Google - Datenschutzüberprüfung [#189725]
Datum
25. Juni 2020 16:45
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die Ergebnisse Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung der offiziellen Mainz-App https://play.google.com/store/apps/details?id=com.mainzplus.mainz&hl=de 2) Sollten keine Ergebnisse vorliegen, so bitte ich Sie, folgende Informationen als Hinweise bzw. Beschwerde zu werten und mir das dazu vergebene Aktenzeichen zu nennen: 3) 6 Tracker (!) - AltBeacon - Google AdMob - Google Analytics - Google CrashLytics - Google Firebase Analytics - Google Tag Manager 4) Die App verlangt zahlreiche Berechtigungen, die m.E. nicht erforderlich sind und der datenschutzrechtlichen Grundforderung nach Datenminimierung widersprechen.. 5) Die Datenschutzerklärung zur App aus dem google-Playstore verlinkt zur Datenschutzerklärung der Stadt Mainz. Aufgrund der technischen und inhaltlichen Verschiedenheit der Anwendungen, dürfte die Datenschutzerklärung für die App unzureichend sein. Mainz-App - mainzplus CITYMARKETING GmbH Partner der Landeshauptstadt Mainz und des Tourismusfonds Mainz e.V.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189725/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Beschwerde vom 25. Juni 2020 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Beschwerde vom 25. Juni 2020
Datum
1. Juli 2020 14:52
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 01.07.2020 Gesch.Z.: 4.04.20.037 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Beschwerde vom 25. Juni 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf die oben bezeichnete E-Mail über die Plattform FragdenStaat möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz die Mainz App nicht auf deren datenschutzrechtliche Konformität geprüft hat. Soweit Sie aufgrund des Einsatzes dieser App Datenschutzverstöße vortragen und sich hierüber bei dem Landesbeauftragten beschweren, bitte ich Sie, Ihre Beschwerde entweder über das Kontaktformular meiner Dienststelle einzureichen, über die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> oder schriftlich unter: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Hintere Bleiche 34 55116 Mainz Da in einem Beschwerdeverfahren zwischen dem Beschwerdeführer und meiner Dienststelle üblicherweise Daten übermittelt werden, deren Veröffentlichung sowohl datenschutz- als auch informationsfreiheitsrechtlich unzulässig wäre (bspw. personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse), bitte ich Sie um Verständnis dahingehend, dass ein solches Verwaltungsverfahren über die öffentliche Plattform FragdenStaat nicht betrieben werden kann. Da Sie mir keinen alternativen Kommunikationsweg eröffnet haben, werde ich mich mit Ihrer Beschwerde nicht befassen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Beschwerde vom 25. Juni 2020 [#189725] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben dankenswerterweise mit Ihr…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Beschwerde vom 25. Juni 2020 [#189725]
Datum
2. Juli 2020 12:20
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben dankenswerterweise mit Ihrer Pressemitteilung Zitat: Kugelmann pocht auf Freiwilligkeit der Corona-Warn-App – Sie darf nicht zur Eintrittskarte werden Veröffentlicht am: 25. Juni 2020 „In Medienberichten ist zu lesen, Mainzplus City Marketing erwäge oder habe erwogen, dass Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen in Mainz die App vorzeigen sollten oder müssten. ... Aus Sicht des LfDI ist es rechtlich in aller Regel unzulässig, wenn Veranstalter oder Geschäftsinhaber die Verwendung der Corona-Warn-App als Voraussetzung zum Zutritt verlangen. Zitatende Quelle https://www.datenschutz.de/kugelmann-pocht-auf-freiwilligkeit-der-corona-warn-app-sie-darf-nicht-zur-eintrittskarte-werden/ öffentlich auf einen "Gefährder" für einen "datenschutz- und grundrechtlichen Flächenbrand" hingewiesen, der zu einer coronabedingt verstärkten Spaltung der Gesellschaft und zum Demokratieabbau führen könnte. Mit meiner IFG- bzw. LTransparenz-Anfrage möchte ich Sie ebenso öffentlich auf das bereits lodernde Feuer durch die Mainz-App des gleichen städtischen Betreibers hinweisen. Im Rahmen Ihrer aufsichtsrechtlichen Gespräche zu der drohenden Gefahr durch die angedachte missbräuchliche Verwendung der Corona-Warn-App bitte ich Sie, auch im öffentlichen Interesse, auf die derzeitige NICHT-DS-GVO-Konformität der Mainz-App hinzuweisen und dieses bereits "lodernde Feuer" (auch mit Bluetooth) gemeinsam mit dem Betreiber zu löschen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189725/