Maßnahme zur Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen

Anfrage an: Stadt Plochingen

Ihre Maßnahme zur Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen zeitlich gegliedert nach:

• kurzfristig (6 bis 12 Monate)
• mittelfristig (1 – 3 Jahre)
• langfristig (4 - 10 Jahre)

Fragen zu konkreten Maßnahmen:
• Ist ein Ausbau der PiA Ausbildungsplätze geplant? Wenn ja in welchem Umfang für die nächsten Jahre?
• Welche Maßnahmen sind geplant, um mehr Berufsanfänger für den Beruf zu gewinnen?
• Sind finanzielle Anreize geplant, welche nicht Bestandteil des Tarifvertrages sind?
• Welche Maßnahmen sind geplant, um die Krankenquote zu senken?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. März 2022
  • Frist
    12. April 2022
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Matthias Senn
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ihre Maßnahme …
An Stadt Plochingen Details
Von
Matthias Senn
Betreff
Maßnahme zur Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen [#242772]
Datum
9. März 2022 05:49
An
Stadt Plochingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ihre Maßnahme zur Verbesserung der Personalsituation in Kindertageseinrichtungen zeitlich gegliedert nach: • kurzfristig (6 bis 12 Monate) • mittelfristig (1 – 3 Jahre) • langfristig (4 - 10 Jahre) Fragen zu konkreten Maßnahmen: • Ist ein Ausbau der PiA Ausbildungsplätze geplant? Wenn ja in welchem Umfang für die nächsten Jahre? • Welche Maßnahmen sind geplant, um mehr Berufsanfänger für den Beruf zu gewinnen? • Sind finanzielle Anreize geplant, welche nicht Bestandteil des Tarifvertrages sind? • Welche Maßnahmen sind geplant, um die Krankenquote zu senken?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn Anfragenr: 242772 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242772/ Postanschrift Matthias Senn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Senn

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