Maßnahmen bei Überschreitung der Neuinfektionen

Anfrage an: Stadt Ulm

Was genau sind die geplanten Maßnahmen falls die Grenze von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten wird?

Wie schnell nach überschreiten der Grenze treten diese Maßnahmen in Kraft und wie sollen sie durchgesetzt werden?

Waren diese Informationen bereits vor dieser Anfrage öffentlich, bspw. in einer Pressemitteilung bekannt gegeben? Wenn nein, warum nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • 2 Follower:innen
Thomas Sänger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Was genau sind…
An Stadt Ulm Details
Von
Thomas Sänger
Betreff
Maßnahmen bei Überschreitung der Neuinfektionen [#197414]
Datum
18. September 2020 17:29
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was genau sind die geplanten Maßnahmen falls die Grenze von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten wird? Wie schnell nach überschreiten der Grenze treten diese Maßnahmen in Kraft und wie sollen sie durchgesetzt werden? Waren diese Informationen bereits vor dieser Anfrage öffentlich, bspw. in einer Pressemitteilung bekannt gegeben? Wenn nein, warum nicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Sänger Anfragenr: 197414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197414/ Postanschrift Thomas Sänger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Sänger
Stadt Ulm
Sehr geehrter Herr Sänger, zuständige Gesundheitsbehörde für den Stadtkreis Ulm ist das Gesundheitsamt des Alb-Do…
Von
Stadt Ulm
Betreff
LIFG Anfrage Maßnahmen bei Überschreitung der Neuinfektionen [#197414]
Datum
21. September 2020 10:05
Status
Warte auf Antwort
ATT271051.jpg
22,2 KB


Sehr geehrter Herr Sänger, zuständige Gesundheitsbehörde für den Stadtkreis Ulm ist das Gesundheitsamt des Alb-Donau-Kreises. Wir haben Ihre Anfrage mit gleicher Mail dorthin weiter geleitet. Auskünfte im Sinne ihrer Anfrage kann nur die dortige Stelle geben. Ergänzend möchten wir sie auf das Informationsangebot auf der Webseite des Alb-Donau-Kreises (www.alb-donau-kreis.de<http://www.alb-donau-kreis.de>) verweisen. Dort ist u.a. nachzulesen, dass der 7-Tages Inzidenzwert je 100.000 EW zum 18.09.2020 bei 23,9 liegt. Freundliche Grüße
Stadt Ulm
Ihre Anfrage / Neuinfektionen Sehr geehrter Herr Sänger, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den geplanten Maßnahmen …
Von
Stadt Ulm
Betreff
Ihre Anfrage / Neuinfektionen
Datum
14. Oktober 2020 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sänger, vielen Dank für Ihre Anfrage zu den geplanten Maßnahmen bei über 35/50 Neuinfektionen im Alb-Donau-Kreis. Die sorgfältige Beantwortung Ihrer Fragen wird etwas Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Ulm
AW: Ihre Anfrage / Neuinfektionen Sehr geehrter Herr Sänger, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragden…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Ihre Anfrage / Neuinfektionen
Datum
29. Oktober 2020 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sänger, vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal fragdenstaat.de. Gerne beantworten wir Ihnen im Folgenden Ihre Fragen. 1. Was genau sind die geplanten Maßnahmen, falls die Grenze von 35 bzw. 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen überschritten wird? Der Alb-Donau-Kreis orientiert sich in diesem Fall an den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg (zum Beispiel: aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg; Handlungsleitfaden Regionale Beschränkungen, 19. Mai 2020; Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, 29. September 2020; Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration, 5. Oktober 2020). Dabei achtet das Landratsamt-Donau-Kreis auf die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen. 2. Wie schnell nach Überschreiten der Grenze treten diese Maßnahmen in Kraft und wie sollen Sie durchgesetzt werden? Die Maßnahmen sind bereits oder werden schnellstmöglich nach Erreichen des Grenzwerts umgesetzt. 3. Waren diese Informationen bereits vor dieser Anfrage öffentlich, bzw. in einer Pressemitteilung bekannt gegeben? Wenn nein, warum nicht? Das Gesundheitsamt des Landratsamts Alb-Donau-Kreis orientiert sich an den Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Diese werden aufgrund der sich entwickelnden epidemiologischen Lage beständig angepasst. Mit freundlichen Grüßen