Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesagentur für Arbeit, wenn sich einzelne Jobcenter bzw. einzelne Jobcentermitarbeiter:innen wiederholt fehlerhaft verhalten? Beispielsweise durch mehrfache Rücknahme von Sanktionsbescheiden oder zu geringen Hartz-IV-Bezügen durch Gerichte.
Wie oft hat die Bundesagentur für Arbeit Maßnahmen ergriffen auf Grund von Vorkommnissen, wie sie oben beschrieben sind?
Von welchem Jobcenter unter der Leitung der Bundesagentur für Arbeit wurde am meisten Bescheide und Entscheidungen nachträglich von Gerichten als unwirksam bzw. rechtswidrig eingeordnet in 2021? Wenn es dazu Informationen gibt: Wie viele Gerichtsentscheidungen für dieses Jobcenter waren das?
Allgemein: Wie viele Bescheide/ Entscheidungen von Jobcentern wurden pro Jahr (2015-2021) von Gerichten als unwirksam bzw. rechtswidrig eingeordnet?
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 243387
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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