Maßnahmen betreffend Verstöße gegen § 11 Abs. 2 BioStoffV an Universitätsklinik

Die Bezirksregierung Köln wurde im März über eine Arbeitsschutzbeschwerde darüber informiert, dass an mindestens einer Universitätsklinik, die sie beaufsichtigt, periphervenöse Katheter eingeführt wurden, die nicht die Vorgaben des § 11 Abs. 2 BioStoffV erfüllen.

Bitte senden Sie mir Informationen dazu zu, welche Maßnahmen die Bezirksregierung bisher ergriffen hat.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen betreffend Verstöße gegen § 11 Abs. 2 BioStoffV an Universitätsklinik [#245921]
Datum
8. April 2022 19:14
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bezirksregierung Köln wurde im März über eine Arbeitsschutzbeschwerde darüber informiert, dass an mindestens einer Universitätsklinik, die sie beaufsichtigt, periphervenöse Katheter eingeführt wurden, die nicht die Vorgaben des § 11 Abs. 2 BioStoffV erfüllen. Bitte senden Sie mir Informationen dazu zu, welche Maßnahmen die Bezirksregierung bisher ergriffen hat.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245921/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Köln
Bescheid zu Ihrer Anfrage (Nr.: 245921) Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage mit …
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Bescheid zu Ihrer Anfrage (Nr.: 245921)
Datum
10. Mai 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage mit der Nummer 245921. anbei finden Sie entsprechend meinen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen