Maßnahmen gegen PFC Kontamination

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente:

[1] Gibt es eine Aufzählung oder eine graphische Darstellung an PFC-kontaminierten Gebieten im Landkreis?
[2] Wann wurden die Proben in den einzelnen Gebieten gesammelt und wie stark weicht die PFC-Konzentration vom Normalwert ab?
[2] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[3] Welche Maßnahmen wurden bereits und werden vom Landkreis Neuburg Schrobenhausen unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[4] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen?
[5] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2021
  • Frist
    26. Mai 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Maßnahmen gegen PFC Kontamination [#218958]
Datum
21. April 2021 22:58
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr Antragsteller/in ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente: [1] Gibt es eine Aufzählung oder eine graphische Darstellung an PFC-kontaminierten Gebieten im Landkreis? [2] Wann wurden die Proben in den einzelnen Gebieten gesammelt und wie stark weicht die PFC-Konzentration vom Normalwert ab? [2] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [3] Welche Maßnahmen wurden bereits und werden vom Landkreis Neuburg Schrobenhausen unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen? [4] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen? [5] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 218958 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218958/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Ihre Anfrage vom 21.04.2021 über die Internetplattform „FragDenStaat"
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 21.04.2021 über die Internetplattform „FragDenStaat"
Datum
24. April 2021
Status
Warte auf Antwort