Maßnahmen gegen PFC Kontamination
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Beantwortung folgender Fragen und Beilegung der entsprechenden Dokumente:
[1] Welche Möglichkeiten gibt es, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[2] Welche Maßnahmen wurden bereits von dem Land Baden-Württemberg unternommen, eine PFC Kontamination im Boden und im Grundwasser wieder rückgängig zu machen oder einzudämmen?
[3] Gibt es Dokumente zur Kosteneinschätzung solcher Maßnahmen?
[4] Wer ist Aufwandsträger bei solchen Maßnahmen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum26. Mai 2021
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29. Juni 2021
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