Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
wurde den seitens Bayerischem Gesundheitsamt das aktuelle Bulletin der WHO für die Bewertung einer Epidemiologischen Lage berücksichtigt?
Die durchschnittliche Infektionssterblichkeit bei COVID-19 liegt hierbei nur bei 0,23 Prozent.
https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf
Sind dann Ihrer Meinung nach die Maßnahmen weiterhin gerechtfertigt?
Das Corona Virus kam doch jedes Jahr und wird auch bleiben genauso wie die Grippe.
Danke für Ihre Antwort und Grüße
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 201802
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
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https://fragdenstaat.de/a/201802/