Maßnahmen nach Abschlussfahrt der 10. Klassen 2018
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte geben Sie mir zu folgender Fragestellung Auskunft:
Welche Maßnahmen wurden, insbesondere gegen den betroffenen Geografie- und Sportlehrer, nach der Abschlussfahrt der 10. Klassen im Jahr 2018 nach Italien getroffen, nachdem besagter Lehrer mit mehreren Schülern bis in den frühen Morgen Diskothek(en) besuchte und Schüler in seiner Anwesenheit Alkohol tranken?
Ist besagter Lehrer noch an ihrer Schule beschäftigt und falls nein, ist es ihm möglich eine Stelle als Lehrer an einer anderen Schule anzutreten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.
Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Januar 2019
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19. Februar 2019
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